Schlagwort: Barrierefreiheit

  • EU-Petition: Zur Prüfung sowie Kennzeichnung von LED-Lichtquellen

    Petition Nr. 1180/2019

    Auf Grundlage unserer Anfrage vom 17.08.2018, zur Prüfung sowie Kennzeichnung von LED-Lichtquellen hinsichtlich ihrer Seheignung und gesundheitlichen Verträglichkeit, ist nun ein Petitionsverfahren eröffnet worden.

    Die Petition wurde wie folgt zusammengefasst:

    >> Der Petent beabsichtigt mit seiner Petition, die Seheignung von LED-Lampen zu prüfen und zu kennzeichnen. Zur Begründung führt der Petent unter Schilderung seines persönlichen Falles an, bei einer Gruppe von Menschen verursache das stroboskopartige Flimmern einer LED-Lampe gesundheitliche Probleme. Durch die zunehmende Verwendung von LED-Lampen werde das Leben der Betroffenen im Alltag erheblich beeinträchtigt. Er fordert daher, diese LEDs nicht nur bezüglich ihrer Energieeffizienz, sondern auch ihrer Seheignung zu prüfen und [zu] kennzeichnen. <<

    https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0808%252F2018/html/Petition-No%25C2%25A00808%252F2018-by-M.B.-%2528German%2529%252C-on-behalf-of-%2522Selbsthilfegruppe-Lichtgesundheit%25E2%2580%259D%252C-on-the-health-effects-of-LED-lighting

  • Bundestags-Petition: Gesundheitliche Beeinträchtigung durch LED-Beleuchtung

    Pet 2-19-18-272-008095

    Eine parlamentarische Prüfung erbaten wir hinsichtlich folgender Inhalte:

    • Überprüfung und Kennzeichnung von Lampen und Bildschirmgeräten bezüglich ihrer Seheignung.
    • Ergänzende harmonisierte Anforderungen an die photobiologische Sicherheit von Lampen und Bildschirmgeräten betreffs Lichtflimmern, Blendung, Weitere Effekte.
    • Feststellung, inwieweit der gesundheitliche Verbraucherschutz betreffs des Lichtflimmerns in der Verantwortung der Hersteller liegt.
    • Prüfung bevölkerungsmedizinisch relevanter Zusammenhänge in Hinblick auf die gesundheitlichen Effekte sichtbaren und nichtsichtbaren Lichtflimmerns sowie einer möglichen Blaulicht-Gefährdung.
    • Klärung der Zuständigkeit für die Belange von Kunstlicht-Betroffenen.

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am
    17. Oktober 2019 beschlossen, sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

  • Licht als Barrieregrund

    Wir haben die Bundesfachstelle Barrierefreiheit gebeten, Kunstlicht fortan ebenfalls als beeinträchtigenden Faktor mitzuberücksichtigen.

    Daraufhin wurde im Glossar kürzlich der Begriff „Lichtgesundheit“ aufgenommen. Hierzu steht:
    >> Lichtgesundheit bezeichnet die qualitative und quantitative Verträglichkeit von sichtbarem wie nicht sichtbarem Licht natürlicher und künstlicher Herkunft. Dabei wird das physische, psychische und soziale Wohlergehen eines Menschen unter Lichteinfluss mit berücksichtigt. <<
    https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Presse-und-Service/Glossar/Functions/glossar.html?nn=627880&cms_lv2=629910

    Weiterhin ist nun unter Praxishilfen / Öffentlicher Raum zu lesen:
    >> Weil der öffentliche Raum für jeden zugänglich sein soll, ist die Nutzbarkeit für alle hier besonders wichtig. Um ganzjährig, bei jedem Wetter, eine Erkennbarkeit, Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Bedienbarkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten, sind für die Barrierefreiheit im Öffentlichen Raum besonders wichtig: […] an die Wahrnehmung des Menschen orientierte Beleuchtung, auch unter dem Aspekt der Lichtgesundheit […] <<
    https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Praxishilfen/Oeffentlicher-Raum/oeffentlicher-raum_node.html

    Beide Eintragungen haben bereits Betroffenen neuen Mut verliehen, Vorgesetzte auf Unverträglichkeiten mit der vorhandenen oder der geplanten Beleuchtung hin anzusprechen.

  • EU-Petition: Zu den Gesundheitsauswirkungen von LED-Licht

    Petition Nr. 0808/2018

    Das stellvertretend von uns geführte Petitionsverfahren zu den Gesundheitsauswirkungen von LED-Licht wurde nun um unsere Bürgeranfrage ergänzt. Hierin haben wir die Anerkennung einer Kunstlicht-Unverträglichkeit als Behinderung sowie geeignete Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit erbeten.

    Die Petition wurde wie folgt zusammengefasst:

    >> Der Petent beschreibt seine Erkrankung, durch die er unter negativen gesundheitlichen Folgen der Exposition gegenüber künstlicher Beleuchtung, insbesondere LED-Beleuchtung, leidet, die offenbar durch das Flimmern dieser Leuchten verursacht werden. Der Petent fordert das Europäische Parlament auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die ausschließliche Nutzung von LED-Beleuchtung in öffentlichen Räumen und für öffentliche Dienste, einschließlich Verkehr, zu verhindern, um Menschen, die unter dieser Krankheit leiden, zu schützen und ihnen ein normales Leben zu ermöglichen. Der Petent fordert ferner, dass die Bedingungen für die Messung der Effizienz elektrischer Beleuchtung überprüft werden und die Energieeffizienz bei der Bestimmung des Lebenszyklus eines Produkts nicht das einzige Kriterium sein sollte. <<

    https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0808%252F2018/html/Petition-No%25C2%25A00808%252F2018-by-M.B.-%2528German%2529%252C-on-behalf-of-%2522Selbsthilfegruppe-Lichtgesundheit%25E2%2580%259D%252C-on-the-health-effects-of-LED-lighting