Schlagwort: Kennzeichnungspflicht

  • EU-Petition: Zur Prüfung sowie Kennzeichnung von LED-Lichtquellen

    Petition Nr. 1180/2019

    Auf Grundlage unserer Anfrage vom 17.08.2018, zur Prüfung sowie Kennzeichnung von LED-Lichtquellen hinsichtlich ihrer Seheignung und gesundheitlichen Verträglichkeit, ist nun ein Petitionsverfahren eröffnet worden.

    Die Petition wurde wie folgt zusammengefasst:

    >> Der Petent beabsichtigt mit seiner Petition, die Seheignung von LED-Lampen zu prüfen und zu kennzeichnen. Zur Begründung führt der Petent unter Schilderung seines persönlichen Falles an, bei einer Gruppe von Menschen verursache das stroboskopartige Flimmern einer LED-Lampe gesundheitliche Probleme. Durch die zunehmende Verwendung von LED-Lampen werde das Leben der Betroffenen im Alltag erheblich beeinträchtigt. Er fordert daher, diese LEDs nicht nur bezüglich ihrer Energieeffizienz, sondern auch ihrer Seheignung zu prüfen und [zu] kennzeichnen. <<

    https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0808%252F2018/html/Petition-No%25C2%25A00808%252F2018-by-M.B.-%2528German%2529%252C-on-behalf-of-%2522Selbsthilfegruppe-Lichtgesundheit%25E2%2580%259D%252C-on-the-health-effects-of-LED-lighting

  • Bundestags-Petition: Gesundheitliche Beeinträchtigung durch LED-Beleuchtung

    Pet 2-19-18-272-008095

    Eine parlamentarische Prüfung erbaten wir hinsichtlich folgender Inhalte:

    • Überprüfung und Kennzeichnung von Lampen und Bildschirmgeräten bezüglich ihrer Seheignung.
    • Ergänzende harmonisierte Anforderungen an die photobiologische Sicherheit von Lampen und Bildschirmgeräten betreffs Lichtflimmern, Blendung, Weitere Effekte.
    • Feststellung, inwieweit der gesundheitliche Verbraucherschutz betreffs des Lichtflimmerns in der Verantwortung der Hersteller liegt.
    • Prüfung bevölkerungsmedizinisch relevanter Zusammenhänge in Hinblick auf die gesundheitlichen Effekte sichtbaren und nichtsichtbaren Lichtflimmerns sowie einer möglichen Blaulicht-Gefährdung.
    • Klärung der Zuständigkeit für die Belange von Kunstlicht-Betroffenen.

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am
    17. Oktober 2019 beschlossen, sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.