Um sicher an seinen Arbeitsort zu gelangen, wurde einem unserer Mitglieder ein Zuschuss für die Beförderung durch einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung gewährt. Diese Entscheidung beruht auf § 49 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX und § 9 Abs. 1 der Kraftfahrzeughilfeverordnung.https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/__9.html Aufgrund seiner Kunstlicht-Unverträglichkeit konnte der Betroffene seinen Arbeitsweg zuletzt nicht mehr ohne… Kunstlicht-Betroffenem wird Zuschuss für Fahrdienst gewährt weiterlesen