Kunstlicht-Betroffenem wird Zuschuss für Fahrdienst gewährt

Um sicher an seinen Arbeitsort zu gelangen, wurde einem unserer Mitglieder ein Zuschuss für die Beförderung durch einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung gewährt. Diese Entscheidung beruht auf § 49 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX und § 9 Abs. 1 der Kraftfahrzeughilfeverordnung.https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/__9.html Aufgrund seiner Kunstlicht-Unverträglichkeit konnte der Betroffene seinen Arbeitsweg zuletzt nicht mehr ohne… Kunstlicht-Betroffenem wird Zuschuss für Fahrdienst gewährt weiterlesen