Im Prüfungsverfahren Pet 2-19-18-272-008095 äußerte sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu den harmonisierten Anforderungen an künstliche Lichtquellen. Hinsichtlich des Lichtflimmerns wurde hierbei auch eine Verantwortlichkeit für die gesundheitsverträgliche Produktgestaltung benannt.
>> Festzustellen ist, dass es hier derzeit in der Verantwortung der Hersteller liegt, inwieweit die technisch vorhandenen Möglichkeiten, den Effekt des Flimmerns bei LEDs zu reduzieren bzw. zu vermeiden, genutzt wird. Bei gedimmten Leuchtmitteln kann der Effekt zudem stärker ausgeprägt sein. […] Personen mit krankheitsbedingtem Auftreten unwillkürlicher schneller Augenbewegungen können empfindlicher als der Durchschnitt auf Lichtflimmern reagieren. Dem Vernehmen nach werden auch bei Frequenzen oberhalb des als Flimmern wahrnehmbaren Bereichs in einzelnen Veröffentlichungen Beschwerden wie Kopf- und Augenschmerzen oder verminderte visuelle Leistungsfähigkeit bei einer geringen Anzahl von Personen berichtet. Es wird meist von einer Grenze von etwa 200 Hz für diese Effekte ausgegangen.“