Kunstlicht-Betroffener erhält künftig Wegeassistenz

Um Stürze, Zusammenstöße oder kunstlichtbedingte körperliche Überreaktionen zu vermeiden, sind Kunstlicht-Betroffene mitunter auf Hilfe angewiesen. Einem unserer Mitglieder wurde nun die Wegeassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX Teil 2 Kapitel 6 behördlich zuerkannt.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html#BJNR323410016BJNG002401000

Die Wegeassistenz soll künftig Freunde und Familie des Betroffenen – etwa bei Arztbesuchen, Klinikaufenthalten, Einkäufen oder Behördengängen – entlasten. Auch für die Ausübung des Ehrenamtes erforderliche Wegstrecken lassen sich in Begleitung einer Assistenzfachkraft für den Betroffenen nun sicher zurücklegen. Sein Alltag wird somit wieder besser planbar. Denn bisher musste er die zuvor bereits entsprechend des Sonnenstandes abgestimmten Termine kurzfristig absagen, wenn es zur vereinbarten Zeit bewölkt oder regnerisch war. Dann reichte das Sonnenlicht nicht mehr aus, die ihm unterwegs begegnende Problembeleuchtung durch die verträgliche, natürliche Leuchtkraft zu überstrahlen.

>> Grund der Antragstellung war, künftig Unterstützung in Situationen zu erhalten, in denen ich Sehaufgaben nicht mehr selbstständig oder nicht ohne Augen- und Kopfschmerzen, vegetative Störungen sowie ein Unfall- und Verletzungsrisiko realisieren kann. <<

Als Hilfeleistung wird dem Betroffenen ein Kontingent von pauschal 360 Assistenzstunden im Jahr zur Verfügung gestellt, da sich tageszeit-, jahreszeit- sowie witterungsbedingt – entsprechend dem Sonnenstand sowie der zu erwartenden Beleuchtungsstärke (lux) des Sonnenlichts – ein individueller Hilfebedarf ergibt.

Nun steht für den Betroffenen die Zuerkennung einer Wegassistenz zur Beruflichen Teilhabe an, um den künftigen beruflichen Tätigkeitsort sicher zu erreichen und auch sicher wieder zurück nach Hause zu gelangen.