Kunstlicht-Betroffenem wird Zuschuss für Fahrdienst gewährt

Um sicher an seinen Arbeitsort zu gelangen, wurde einem unserer Mitglieder ein Zuschuss für die Beförderung durch einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung gewährt. Diese Entscheidung beruht auf § 49 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX und § 9 Abs. 1 der Kraftfahrzeughilfeverordnung.https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/__9.html Aufgrund seiner Kunstlicht-Unverträglichkeit konnte der Betroffene seinen Arbeitsweg zuletzt nicht mehr ohne… Kunstlicht-Betroffenem wird Zuschuss für Fahrdienst gewährt weiterlesen

Kunstlicht-Betroffener erhält künftig Wegeassistenz

Um Stürze, Zusammenstöße oder kunstlichtbedingte körperliche Überreaktionen zu vermeiden, sind Kunstlicht-Betroffene mitunter auf Hilfe angewiesen. Einem unserer Mitglieder wurde nun die Wegeassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX Teil 2 Kapitel 6 behördlich zuerkannt. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html#BJNR323410016BJNG002401000 Die Wegeassistenz soll künftig Freunde und Familie des Betroffenen – etwa bei Arztbesuchen, Klinikaufenthalten, Einkäufen oder Behördengängen… Kunstlicht-Betroffener erhält künftig Wegeassistenz weiterlesen