Schlagwort: HEVL

  • Treatment 3 of our petition procedures in the session of the European Parliament on 09.11.2021

    On 9 November, the Petitions Committee of the European Parliament will meet to discuss 3 of our petitions. This concerns the EU petitions 0808/2018, 1180/2019 and 0447/2020.
    Petition No. 1180/2019 is based on our Bundestag petition
    Pet 2-19-18-272-008095, which was forwarded to the European Parliament as a result of the resolution recommendation by the German Bundestag.

    The meeting of the Petitions Committee is expected to take place at around 5.45 p.m. and can be followed via webstream as a live broadcast at the following link:
    http://www.europarl.europa.eu/committees/de/peti/home.html
    A recording of the meeting will be available from the following day.

    Thankfully accepting the short-term offer of the Committee Secretariat, we have once again commented on our 3 petitions before the meeting on 9 November.
    We submitted the comments yesterday in German and English to the e-mail address of the secretariat. As an attachment, we included our guide to supporting people with artificial light intolerance entitled „This is how you can help“.
    Below are the comments on the petitions.

    Petition Nr. 0808/2018

    Petitioner: M.B., German citizen

    As already mentioned, I am extremely impaired by the flickering light from LED/OLED and fluorescent lamps as well as screen devices and everyday objects illuminated with them. In addition to massive visual impairments and the resulting orientation difficulties, I sometimes suffer violent, involuntary physical overreactions. Even so-called „flicker-free“ illuminants and screens with smoothing are not yet tolerable for me. On the other hand, I am fine with incandescent lamps and unlit e-ink screens.

    In order to cope with everyday life, I am now dependent on specialist, disability-friendly support in situations where I can no longer carry out visual tasks independently or without eye pain, migraines, vegetative disorders or a risk of accident and injury.

    Consequently, the intolerance to flickering electric light sources means for me:

    • a barrier in everyday life,
    • a safety as well as health risk,
    • a burden on mobility and self-determination,
    • an obstacle to the pursuit of gainful employment.

    In the meantime, the new flicker limits of Regulation (EU) 2019/2020 point in a positive direction. However, the values are still far too high for my needs.
    I would like to express my regret that flickering electrical light sources, such as VDUs, electrical appliances, digital displays, children’s toys, clothing, furniture, decorative items, street lamps, signal lamps, bicycle lighting or even illuminated vehicles and their trailers are excluded from the limit value regulation. Light-based transmission applications – referred to as Connected Lighting Systems (CLS) in the text of the regulation – are also exempt. However, the data transfer takes place by means of targeted light-dark changes – so by light flicker. Moreover, the increase in light flicker of electric light sources during the use phase is not mentioned in ANNEX V within the scope of the endurance test procedure.

    Therefore, I ask you, Honourable Members of the Committee on Petitions, to support me in my request to label electrical light sources with regard to their visual aptitude as well as their nervous and hormonal compatibility. In addition to power consumption and luminous flux (lumens), this could be an important decision criterion for barrier-free building projects.

    Petition Nr. 1180/2019

    We humans can be affected in very different ways by electric light and its by-products. However, many people are not even aware of the problems that the „wrong“ light can cause in everyday life.

    Since electric light based on LED and fluorescent lamps is used in almost all areas of life nowadays, the radius of action of people with artificial light intolerance is correspondingly limited.
    How participation in life in society can be guaranteed despite artificial light intolerance cannot be answered at present. So far, at least, people affected by artificial light have not been taken into account in terms of accessibility. But how can those affected get to kindergarten and school, to the workplace and training centre safely and without health effects when traffic lights and street lamps as well as trams, buses, trains, cars and other vehicles are equipped with LEDs inside and out and digital advertising systems and smartphones make it even more difficult to get around? How can participation take place at the place of activity? How can these people participate unhindered in cultural and leisure events if only LED and fluorescent lamps are used for general lighting? How can people affected by artificial lighting attend further education, seminars and conferences? How do they find their way around hotels? What about visits to the doctor, hospital stays, rehabilitation measures or cures? How can they go shopping for daily necessities independently?

    As if all this were not enough of a barrier, medical identification of „light-sensitive patients“ has, according to our experience, so far failed mainly due to the methods and devices required for detection, as these would first have to be developed and tested. And so there is currently a lack of knowledge about intolerances and possible risks, on the basis of which quality-of-life-enhancing assistance could be provided.

    Also, according to Regulation (EU) 2019/2020 – ANNEX I, Definitions for the Annexes, (61) & ANNEX II, Ecodesign requirements, 3. information requirements, (e) – an „incandescent lamp on prescription“ for light-sensitive people is not yet available in Germany, neither in pharmacies nor in medical supply shops. According to the letter of the GKV-Spitzenverband of 15.02.2021 to us, the inclusion of corresponding lamps in the list of medical aids is necessary beforehand. For this purpose, a manufacturer would have to be found who can put the already phased-out incandescent lamps back on the market with proof of the medical benefit.
    In addition, the widespread use of LED lamps has meant that commercially available luminaires now provide less electrical power (watts) than was previously generally the case. Both the lampholders themselves and the wire in the current-conducting cable are of smaller dimensions and therefore no longer suitable for all types of lamps. Consequently, if the current consumption of the „incandescent lamp on prescription“ is too high, the luminaire may be overloaded and even cause a cable fire.

    Your assistance, Honourable Members of the Committee on Petitions, can help to ensure that:

    • in the design of electric light sources,
    • by making available incandescent lamps and compatible luminaires,
    • in the medical registration of artificial light incompatibilities,
    • in the creation of accessibility

    the needs of sensitive groups of people are also taken into account responsibly in the future.

    Petition Nr. 0447/2020

    As stated in our letter of 10.04.2020, we support the reintroduction of near-infrared electric light sources in artificial lighting environments.

    Although more operating current is required for near-infrared electric light sources than for short-wave HEVL light sources, this parameter could be put into perspective upon further consideration. This is because the use of HEVL light sources could lead to adverse health effects in the long term that are relevant to population medicine. This, in turn, would have to be compensated by a higher use of energy and resources.
    In this context, we pointed out that near-infrared light seems to be suitable to mitigate negative effects of HEVL light sources on human health.

    Since this potential risk is of important economic significance due to the widespread use of HEVL light sources, we suggest a proactive intervention. In this regard, we ask you, Honourable Members of the Committee on Petitions, for your assistance in taking appropriate precautionary measures.

  • Behandlung 3 unserer Petitionsverfahren in der Sitzung des Europaparlaments am 09.11.2021

    Am 9. November findet eine Sitzung des Petitionsausschusses des Europaparlaments statt, zu der gleich 3 unserer Petitionsverfahren behandelt werden. Dies betrifft die EU-Petitionen 0808/2018, 1180/2019 und 0447/2020.
    Petition Nr. 1180/2019 basiert auf unserer Bundestagspetition
    Pet 2-19-18-272-008095, welche dem Europäischen Parlament infolge der Beschlussempfehlung vom Deutschen Bundestag zugeleitet wurde.

    Die Sitzung des Petitionsausschusses ist voraussichtlich gegen 17:45 Uhr per Webstream als Direktübertragung unter folgendem Link mitzuverfolgen: http://www.europarl.europa.eu/committees/de/peti/home.html
    Eine Aufzeichnung der Sitzung ist ab dem Folgetag abrufbar.

    Das kurzfristige Angebot des Ausschuss-Sekretariats dankend annehmend, haben wir vor dem Sitzungstermin am 9. November zu unseren 3 Petitionen nochmals Stellung genommen.
    Die Stellungnahmen reichten wir gestern in deutscher und englischer Sprache unter der angegebenen E-Mail-Adresse des Sekretariats ein. Als Anlage fügten wir unseren Leitfaden zur Unterstützung von Menschen mit einer Kunstlicht-Unverträglichkeit mit dem Titel „So können Sie helfen“ bei.
    Nachfolgend sind die Stellungnahmen zu den Petitionen aufgeführt.

    Petition Nr. 0808/2018

    Petent: M.B., deutsche*r Staatsangehörige*r

    Wie bereits dargestellt, bin ich durch das Lichtflimmern aus LED/OLED- und Leuchtstofflampen sowie damit beleuchteter Bildschirmgeräte und Gebrauchsgegenstände, extrem beeinträchtigt. Neben massiven Seheinschränkungen und daraus resultierenden Orientierungsschwierigkeiten erleide ich teils heftige, unwillkürliche körperliche Überreaktionen. Selbst sogenannte „flimmerfreie“ Leuchtmittel und Bildschirme mit Glättung sind für mich noch nicht verträglich. Mit Glühlampen sowie unbeleuchteten E-Ink-Bildschirmen hingegen, geht es mir gut.

    Zur Alltagsbewältigung bin ich inzwischen auf fachliche, behindertengerechte Unterstützung in Situationen angewiesen, in denen ich Sehaufgaben nicht mehr selbstständig oder nicht ohne Augenschmerzen, Migräne, vegetative Störungen oder ein Unfall- und Verletzungsrisiko realisieren kann.

    Die Unverträglichkeit gegenüber flimmernden elektrischen Lichtquellen bedeutet für mich folglich:

    • eine Barriere im Alltag,
    • ein Sicherheits- sowie Gesundheitsrisiko,
    • eine Belastung für Mobilität und Selbstbestimmtheit,
    • ein Hindernis bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Indes weisen die neuen Flimmer-Grenzwerte der Verordnung (EU) 2019/2020 in eine erfreuliche Richtung. Allerdings sind die Werte für meine Bedürfnisse noch entschieden zu hoch angesetzt.
    Mein Bedauern möchte ich darüber zum Ausdruck bringen, dass flimmernde elektrische Lichtquellen, wie etwa Bildschirmgeräte, Elektrogeräte, digitale Anzeigen, Kinderspielzeug, Kleidung, Möbel, Deko-Artikel, Straßenlaternen, Signalleuchten, Fahrradbeleuchtung oder auch beleuchtete Fahrzeuge und deren Anhänger von der Grenzwert-Regelung ausgenommen sind. Für lichtbasierte Übertragungsanwendungen – im Verordnungstext als vernetzte Lichtquelle (CLS) bezeichnet – gelten ebenfalls Ausnahmen. Doch geschieht hierbei der Datentransfer mittels gezielter Hell-Dunkel-Wechsel – also Lichtflimmern. Überdies findet in ANHANG V die Zunahme des Lichtflimmerns von elektrischen Lichtquellen während der Nutzungsphase keine Erwähnung im Rahmen des Dauerprüfverfahrens.

    Daher bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, mich in meinem Anliegen zu unterstützen, elektrische Lichtquellen hinsichtlich ihrer Seheignung sowie ihrer nervlichen und hormonellen Verträglichkeit zu kennzeichnen. Gerade für barrierefreie Bauvorhaben könnte hierdurch, neben Stromverbrauch und Lichtstrom (Lumen), ein bedeutsames Entscheidungskriterium hinzugewonnen werden.

    Petition Nr. 1180/2019

    Wir Menschen können auf ganz unterschiedliche Weise durch elektrisches Licht und dessen Nebenprodukte beeinträchtigt sein. Welche Probleme das „falsche“ Licht im Alltag bereiten kann, ist vielen Menschen jedoch gar nicht bewusst.

    Da heutzutage in nahezu allen Lebensbereichen elektrisches Licht, basierend auf LED- und Leuchtstofflampen, Anwendung findet, ist der Aktionsradius von Menschen mit einer Kunstlicht-Unverträglichkeit entsprechend eingeschränkt.
    Wie die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft trotz Kunstlicht-Unverträglichkeit gewährleistet werden kann, ist derzeit nicht zu beantworten. Bisher jedenfalls werden Kunstlicht-Betroffene im Sinne der Barrierefreiheit nicht berücksichtigt. Doch wie gelangen Betroffene sicher und ohne gesundheitliche Auswirkungen in Kindergarten und Schule, an Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte, wenn Ampeln und Straßenlaternen ebenso wie Bahn, Bus, Zug, Auto und andere Fahrzeuge innen wie außen mit LED ausgerüstet sind und zudem digitale Werbeanzeigen und Smartphones die Wege zusätzlich erschweren? Wie kann die Teilhabe am Tätigkeitsort erfolgen? Wie können diese Personen ungehindert an Kultur- und Freizeitveranstaltungen teilnehmen, wenn zur Allgemeinbeleuchtung ausschließlich LED- und Leuchtstofflampen genutzt werden? Wie können Kunstlicht-Betroffene Weiterbildungen, Seminare und Tagungen besuchen? Wie finden sie sich in Hotels zurecht? Wie steht es mit Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, Reha-Maßnahmen oder Kuren? Wie können die Einkäufe von Dingen des täglichen Bedarfs selbstständig erfolgen?

    Als wäre all dies noch nicht Barriere genug, scheitert eine medizinische Identifikation „lichtempfindlicher Patienten“ nach unseren Erfahrungen bislang überwiegend an den, für eine Feststellung erforderlichen Methoden und Geräten, da diese zuvorderst entwickelt sowie erprobt werden müssten. Und so fehlt momentan das Wissen über Unverträglichkeiten und mögliche Risiken, auf dessen Grundlage Lebensqualität steigernde Hilfeleistungen erbracht werden könnten.

    Auch ist für lichtempfindliche Menschen eine „Glühlampe auf Rezept“ laut der Verordnung (EU) 2019/2020 – ANHANG I, Begriffsbestimmungen für die Anhänge, (61) & ANHANG II, Ökodesign-Anforderungen, 3. Informationsanforderungen, e) – in Deutschland bislang weder in Apotheken noch in Sanitätsfachgeschäften zu beziehen. Laut Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 15.02.2021 an uns, ist vorab die Aufnahme entsprechender Leuchtmittel in das Hilfsmittelverzeichnis erforderlich. Hierzu müsste sich ein Hersteller finden, der die bereits ausgephasten Glühlampen unter Nachweis des medizinischen Nutzens wieder Inverkehrbringen kann.
    Zudem hat die flächendeckende Verbreitung von LED-Lampen dazu geführt, dass im Handel erhältliche Leuchten inzwischen weniger elektrische Leistung (Watt) bereitstellen als bisher allgemeinhin üblich. Sowohl die Fassungen selbst als auch der Draht im stromleitenden Kabel sind geringer dimensioniert und hierdurch nicht mehr für alle Lampenarten geeignet. Infolge einer zu hohen Stromabnahme der „Glühlampe auf Rezept“ kann es folglich zur Überlastung der Leuchte und somit sogar zu einem Kabelbrand kommen.

    Ihre Mithilfe, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, kann dazu beitragen, dass:

    • bei der Gestaltung von elektrischen Lichtquellen,
    • durch das Verfügbarmachen von Glühlampen und kompatiblen Leuchten,
    • bei der medizinischen Erfassung von Kunstlicht-Unverträglichkeiten,
    • bei der Schaffung von Barrierefreiheit

    künftig auch die Bedürfnisse von empfindlichen Personengruppen verantwortungsvoll berücksichtigt sind.

    Petition Nr. 0447/2020

    Wie in unserem Schreiben vom 10.04.2020 ausgeführt, befürworten wir die Wiedereinführung von nahinfraroten elektrischen Lichtquellen in künstlichen Lichtumgebungen.

    Wenngleich für nahinfrarote elektrische Lichtquellen mehr Betriebsstrom aufzuwenden ist, als für kurzwellige HEVL-Lichtquellen, könnte sich dieser Parameter bei weiterführender Betrachtung relativieren. Dies, da sich durch die Verwendung von HEVL-Lichtquellen langfristig nachteilige gesundheitliche Folgewirkungen in bevölkerungsmedizinisch relevanten Größenordnungen einstellen könnten. Was wiederum durch einen höheren Energie- und Ressourceneinsatz zu kompensieren wäre.
    In diesem Zusammenhang wiesen wir darauf hin, dass nahinfrarotes Licht dazu geeignet scheint, negative Auswirkungen von HEVL-Lichtquellen auf die menschliche Gesundheit abzumildern.

    Da diesem möglichen Risiko aufgrund der weiten Verbreitung von HEVL-Lichtquellen eine wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung beizumessen ist, regen wir eine vorausschauende Intervention an. Hierbei bitten wir Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, um Ihre Mithilfe beim Ergreifen geeigneter Vorsorgemaßnahmen.

  • EU-Petition: Wiedereinführung von Nahinfrarotem Licht

    Petition Nr. 0447/2020

    Auf Grundlage unserer Anfrage vom 10.04.2020, zur Wiedereinführung von Nahinfrarotem Licht in künstliche Lichtumgebungen, ist nun ein Petitionsverfahren eröffnet worden.

    Unser diesbezügliches Anliegen haben wir im Blog-Beitrag „Ohne ROT im Licht geht es scheinbar nicht?!“ veröffentlicht.

    Die Petition wurde wie folgt zusammengefasst:

    >> Der Petent fordert das Parlament dazu auf, bei der Planung von Beleuchtung gesundheitspolitische Überlegungen zu berücksichtigen und die Verwendung von Nahinfrarotlichtquellen in der Umgebung zu unterstützen. In der Petition erläutert der Petent die positive Wirkung von Nahinfrarotbeleuchtung auf die Gesundheit, die negative Effekte von LED-, OLED- und HEVL-Beleuchtung (TV, Mobiltelefone, LEDBirnen usw.) ausgleichen könne.<<

    https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0447%252F2020/html/Petition-No-0447%252F2020-by-M.B-%2528German%2529%252C-on-behalf-of-Selbsthilfegruppe-Lichtgesundheit%252C-on-installing-near-infrared-light-in-the-environment

    Korrekturanfrage

    Da der Kurztitel, wie auch die Zusammenfassung durch die zuständige Stelle fehlerhaft bzw. missverständlich formuliert sind, baten wir um zeitnahe Korrektur. Hierzu wandten wir uns schriftlich an das Europe Direct Kontaktzentrum sowie an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, von der wir über alle Maßnahmen im Zusammenhang mit unserer Petition auf dem Laufenden gehalten werden.

    Wir führten erneut aus, dass unser Anliegen die Wiedereinführung von nahinfraroten Kunstlichtquellen in künstlichen Lichtumgebungen, entsprechend gesundheitlicher Erwägungen, ist. Erklärend fügten wir an, dass sich künstliche Lichtumgebungen vornehmlich in Innenräumen von Gebäuden oder Fahrzeugen finden und zudem kommunale Beleuchtungsaufgaben betreffs Öffentlicher Verkehrs- und Gehwege zu berücksichtigen seien.

    Eine Korrektur ist indes noch immer nicht erfolgt (Stand 05.11.2021).

  • Ohne ROT im Licht geht es scheinbar nicht?!

    Das Regenerationshormon Melatonin ist eines der wirksamsten Antioxidantien des menschlichen Körpers. Es wirkt förderlich auf die Schlafqualität, die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, die emotionale Stabilität sowie auch auf verschiedene Heilungsprozesse.

    Bisher war Melatonin lediglich als Produkt der Zirbeldrüse bekannt, das durch Abwesenheit von Licht stimuliert wird. – Ein Dunkelhormon also. Jüngst entdeckten Forscher allerdings, dass die Bildung von Melatonin auch in den Mitochondrien vieler Körperzellen durch Photonen im Nahinfrarotbereich (NIR) bis 1200 Nanometer (nm) angeregt wird. Und zwar in Größenordnungen, wie es die Zirbeldrüse nicht vermag. Folglich ist Melatonin zugleich auch ein Lichthormon. [1]

    Natürliches Sonnenlicht bietet Photonen mit Wellenlängen zwischen 250 und 4000 nm. Dabei sind es mit einem Anteil von etwa 70 % hauptsächlich NIR-Photonen, die auf den Körper auftreffen. Auch Feuer, Mondlicht sowie Glühlampen senden überwiegend NIR-Photonen aus.
    Kein Nahinfrarot liefern hingegen Beleuchtungen und Bildschirmgeräte auf LED, OLED sowie Leuchtstoff-Basis. Diese künstlichen Kaltlichtquellen tragen somit auch nicht zur Bildung von Melatonin in den Körperzellen bei. Zusätzlich unterdrücken sie die Produktion von Melatonin in der Zirbeldrüse durch ihr kurzweiliges, energiereiches Licht mit erhöhten Violett-, Indigo- und Blau-Anteilen (High Energy Visible Light = HEVL).

    Nahinfrarot stimuliert die antioxidative Reaktion und trägt hierdurch zur Neutralisation überschüssiger Sauerstoffradikale (Reactive Oxygen Species = ROS) bei. Zudem unterstützt es den Körper bei der Beseitigung von Trümmern, die in Folge dieser Neutralisation entstehen.
    Es ist zu vermuten, dass ein Mangel an Melatonin zu einer Anhäufung von Trümmer-Ablagerungen in den Körperzellen und somit zu einer Vielzahl von Krankheiten führt. Derzeit werden jedoch Lampen und Bildschirmgeräte auf HEVL-Basis entwickelt und produziert, die im Stande sind, den oxidativen Stress in Haut, Netzhaut, Gehirn sowie in weiteren Körperzellen zu erhöhen. Zugleich sind nahinfrarotreiche Glühlampen immer seltener anzutreffen und auch das natürliche Tageslicht der Sonne trifft seltener auf unsere Körperzellen.

    Wenn wir uns nun vergegenwärtigen, dass wir Menschen während etwa 90 % des Tages innerhalb geschlossener Räume zubringen, scheint es angebracht, unseren Lichtkonsum zu hinterfragen. Denn Einerseits filtern Fenster die NIR-Photonen im Tageslicht aus. Andererseits werden Innenräume heutzutage beinahe ausschließlich mittels HEV-Licht aus Leuchtstofflampen, LED oder OLED beleuchtet, während HEVL-Bildschirmgeräte im schulischen, beruflichen und freizeitlichen Kontext zum Einsatz kommen.

    Um unseren Körpern eine ausreichende Bildung von Melatonin auch unter heutigen Bedingungen ermöglichen zu können, befürworten wir von der Selbsthilfe-Initiative LICHTGESUNDHEIT die Wiedereinführung von NIR-Photonen in unsere künstlichen Umgebungen. Denn Melatonin könnte der Schlüssel zu einer besseren Gesundheit sein.

    Quelle:
    [1] Zimmerman,  S.  and  Reiter,  R.  2019.  Melatonin  and  the  Optics  of  the  Human  Body. Melatonin  Research.  2,  1  (Feb.  2019),  138-160. DOI
    https://doi.org/https://doi.org/10.32794/mr11250016.


    PS: Wissenswertes und neu Entdecktes rund um Melatonin findet sich auf: http://melatonin-research.net/index.php/MR

  • TV-Beitrag: Blaues Licht: Das geht ins Auge!

    RBB / SUPER.MARKT / Abspielzeit: 6 min

    >> Monitore, überall Monitore – wir sind umgeben von Bildschirmen und Displays. Und immer öfter auch von (weiteren) LEDs. Die alle schicken an unsere Augen meist reichlich blaues Licht. Das kann das Auge auf die Dauer schädigen, sagen einige Augenärzte. Was ist dran, an dieser Warnung? Und wie können wir uns schützen? SUPER.MARKT trifft die Augenmediziner, die an der Berliner Charité darüber forschen. Und Sie erfahren auch, wie Sie sich schützen können. <<

    https://www.rbb-online.de/supermarkt/sendungen/20190819_2015/bildschirm-monitor-display-led-blaues-licht-augenschaeden-nachtmodus-makuladegeneration.html

  • TV-Beitrag: Das Geschäft mit LED-Lampen

    SWR / MARKTCHECK / Abspielzeit: 44 min

    >> In der Theorie kann die LED-Technik viel. Die handelsüblichen LED-Lampen, die man derzeit im Baumarkt kaufen kann, zeigen jedoch oft nicht das volle Potential der Technologie – zum Beispiel in Bezug auf die Lebensdauer. Verbraucher wollen günstige Lampen und der Preisdruck kann Hersteller dazu treiben, an Bauteilen zu sparen. Möglicherweise wird das Fortschreiten der Technik manche Probleme wie den erhöhten Blaulichtanteil in Zukunft beheben. Heute müssen Verbraucher aber noch einiges beachten, um den oben genannten Problemen aus dem Weg zu gehen. <<

    https://www.youtube.com/watch?v=TsJOPWXxQMw