Schlagwort: LED-Technologie

  • Bundestags-Petition: Unterstützungsmöglichkeiten für Kunstlicht-Betroffene

    Pet 2-19-15-2125-029431

    Den Deutschen Bundestag baten wir um Mithilfe bei der Erarbeitung von Unterstützungsmöglichkeiten für Kunstlicht-Betroffene.
    Wir sprachen an:

    • die Notwendigkeit der Entwicklung von Diagnose-Verfahren zur medizinischen Beurteilbarkeit Kunstlicht-bedingter Beeinträchtigungen
    • die Anerkennung einer Kunstlicht-Unverträglichkeit als Behinderung
    • die Schaffung von Nachteilsausgleichen für Kunstlicht-Betroffene
    • die Überarbeitung von Anforderungen an künstliche Lichtquellen

    Hierzu bezieht der Petitionsausschuss wie folgt Stellung:

    >> Für die gesundheitliche Beeinträchtigung durch LED-Beleuchtung sollten medizinische Behandlungsmethoden für Betroffene erarbeitet werden. Daran anknüpfend sollten umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten – auch finanzieller Art – geschaffen werden. […] In der VersMedV sind nur die Teilhabeeinschränkungen genannt, die für die versorgungsmedizinische Begutachtung besonders relevant sind. Dass die Kunstlichtunverträglichkeit in der VersMedV nicht genannt ist, bedeutet keineswegs, dass dadurch die Anerkennung einer Behinderung aufgrund einer Kunstlichtunverträglichkeit ausgeschlossen ist. Hierzu ist festgelegt, dass ’bei Gesundheitsstörungen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, (…) der GdS in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen‘ ist. <<

    (Hervorhebungen im Original)

  • Kenntnisstand des Petitionsausschusses zu gesundheitsbezogenen Auswirkungen von Lichtflimmern

    Im Prüfungsverfahren Pet 2-19-18-272-008095 äußerte sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu den harmonisierten Anforderungen an künstliche Lichtquellen. Hinsichtlich des Lichtflimmerns wurde hierbei auch eine Verantwortlichkeit für die gesundheitsverträgliche Produktgestaltung benannt.

    >> Festzustellen ist, dass es hier derzeit in der Verantwortung der Hersteller liegt, inwieweit die technisch vorhandenen Möglichkeiten, den Effekt des Flimmerns bei LEDs zu reduzieren bzw. zu vermeiden, genutzt wird. Bei gedimmten Leuchtmitteln kann der Effekt zudem stärker ausgeprägt sein. […] Personen mit krankheitsbedingtem Auftreten unwillkürlicher schneller Augenbewegungen können empfindlicher als der Durchschnitt auf Lichtflimmern reagieren. Dem Vernehmen nach werden auch bei Frequenzen oberhalb des als Flimmern wahrnehmbaren Bereichs in einzelnen Veröffentlichungen Beschwerden wie Kopf- und Augenschmerzen oder verminderte visuelle Leistungsfähigkeit bei einer geringen Anzahl von Personen berichtet. Es wird meist von einer Grenze von etwa 200 Hz für diese Effekte ausgegangen.“

  • Anfrage an das BMBF zur Wahrnehmbarkeit von Lichtflimmern

    Auf unsere Anfrage zur Wahrnehmbarkeit von Lichtflimmern und zu bekannten Unverträglichkeitsreaktionen hierauf, antwortete uns das Bundesministerium für Bildung und Forschung wie folgt:

    >> […] mit Ihrer Anfrage zur Beeinträchtigung durch Flimmerlicht haben wir uns intensiv befasst. Sie schneiden damit ein Gebiet an, welches in der aktuellen Forschung zur LED Wahrnehmung gerade thematisiert wird. […] Dass der Mensch auf flimmerndes Licht evolutionär nicht eingestellt ist und darauf mit Stress und anderen physiologischen Symptomen reagiert, ist bekannt. […] Es gibt bereits Richtlinien, z.B. vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder Empfehlungen von Expertenkommissionen zum maximalen Flimmern einer Lampe, diese sind aber nicht in allen Bereichen verbindlich und werden für besonders empfindliche Menschen unter Umständen noch nicht genügen. […] Zudem ist die Wahrnehmung nicht überall im Auge gleich. Lichtintensitäten werden anders wahrgenommen als zum Beispiel Bewegung. Im Zentrum der Netzhaut kann der Mensch sehr scharf sehen. Farbe wird nur mit spezialisierten Zellen der Netzhaut registriert. Für die Frage, ob eine Lichtquelle als kontinuierlich wahrgenommen wird oder flimmernd, ist die sogenannte Flimmerverschmelzungsfrequenz (FVF) entscheidend. Sie hängt von der Stärke der Reize, dem Adaptionszustand der Netzhaut sowie vom allgemeinen Aktivitätsniveau des Menschen ab. Außerdem ist sie abhängig von der Größe des belichteten Netzhautareals, der Leuchtdichte und der Wellenlänge des Lichts. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wird die Flimmerfrequenz des Menschen in der Regel mit bis zu 90 Hz angegeben. Wo die Grenze genau liegt, ist in der Wissenschaft umstritten. Im Allgemeinen geht man aber davon aus, dass Lichtintensitätswechsel (Flackern) oberhalb einer Frequenz von etwa 120 bis 180 Hz für den Menschen nicht mehr wahrnehmbar sind. Die Wahrnehmung ist allerdings auch noch von Mensch zu Mensch unterschiedlich. […] Wir hoffen, dass wir in Zukunft die Forschung in diesem Feld weiter vorantreiben und Ihnen damit auch weitergehende Lösungen anbieten können. <<