Bundestags-Petition: Unterstützungsmöglichkeiten für Kunstlicht-Betroffene

Pet 2-19-15-2125-029431

Den Deutschen Bundestag baten wir um Mithilfe bei der Erarbeitung von Unterstützungsmöglichkeiten für Kunstlicht-Betroffene.
Wir sprachen an:

  • die Notwendigkeit der Entwicklung von Diagnose-Verfahren zur medizinischen Beurteilbarkeit Kunstlicht-bedingter Beeinträchtigungen
  • die Anerkennung einer Kunstlicht-Unverträglichkeit als Behinderung
  • die Schaffung von Nachteilsausgleichen für Kunstlicht-Betroffene
  • die Überarbeitung von Anforderungen an künstliche Lichtquellen

Hierzu bezieht der Petitionsausschuss wie folgt Stellung:

>> Für die gesundheitliche Beeinträchtigung durch LED-Beleuchtung sollten medizinische Behandlungsmethoden für Betroffene erarbeitet werden. Daran anknüpfend sollten umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten – auch finanzieller Art – geschaffen werden. […] In der VersMedV sind nur die Teilhabeeinschränkungen genannt, die für die versorgungsmedizinische Begutachtung besonders relevant sind. Dass die Kunstlichtunverträglichkeit in der VersMedV nicht genannt ist, bedeutet keineswegs, dass dadurch die Anerkennung einer Behinderung aufgrund einer Kunstlichtunverträglichkeit ausgeschlossen ist. Hierzu ist festgelegt, dass ’bei Gesundheitsstörungen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, (…) der GdS in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen‘ ist. <<

(Hervorhebungen im Original)