Schlagwort: Lichtgesundheit

  • Behandlung 3 unserer Petitionsverfahren in der Sitzung des Europaparlaments am 09.11.2021

    Am 9. November findet eine Sitzung des Petitionsausschusses des Europaparlaments statt, zu der gleich 3 unserer Petitionsverfahren behandelt werden. Dies betrifft die EU-Petitionen 0808/2018, 1180/2019 und 0447/2020.
    Petition Nr. 1180/2019 basiert auf unserer Bundestagspetition
    Pet 2-19-18-272-008095, welche dem Europäischen Parlament infolge der Beschlussempfehlung vom Deutschen Bundestag zugeleitet wurde.

    Die Sitzung des Petitionsausschusses ist voraussichtlich gegen 17:45 Uhr per Webstream als Direktübertragung unter folgendem Link mitzuverfolgen: http://www.europarl.europa.eu/committees/de/peti/home.html
    Eine Aufzeichnung der Sitzung ist ab dem Folgetag abrufbar.

    Das kurzfristige Angebot des Ausschuss-Sekretariats dankend annehmend, haben wir vor dem Sitzungstermin am 9. November zu unseren 3 Petitionen nochmals Stellung genommen.
    Die Stellungnahmen reichten wir gestern in deutscher und englischer Sprache unter der angegebenen E-Mail-Adresse des Sekretariats ein. Als Anlage fügten wir unseren Leitfaden zur Unterstützung von Menschen mit einer Kunstlicht-Unverträglichkeit mit dem Titel „So können Sie helfen“ bei.
    Nachfolgend sind die Stellungnahmen zu den Petitionen aufgeführt.

    Petition Nr. 0808/2018

    Petent: M.B., deutsche*r Staatsangehörige*r

    Wie bereits dargestellt, bin ich durch das Lichtflimmern aus LED/OLED- und Leuchtstofflampen sowie damit beleuchteter Bildschirmgeräte und Gebrauchsgegenstände, extrem beeinträchtigt. Neben massiven Seheinschränkungen und daraus resultierenden Orientierungsschwierigkeiten erleide ich teils heftige, unwillkürliche körperliche Überreaktionen. Selbst sogenannte „flimmerfreie“ Leuchtmittel und Bildschirme mit Glättung sind für mich noch nicht verträglich. Mit Glühlampen sowie unbeleuchteten E-Ink-Bildschirmen hingegen, geht es mir gut.

    Zur Alltagsbewältigung bin ich inzwischen auf fachliche, behindertengerechte Unterstützung in Situationen angewiesen, in denen ich Sehaufgaben nicht mehr selbstständig oder nicht ohne Augenschmerzen, Migräne, vegetative Störungen oder ein Unfall- und Verletzungsrisiko realisieren kann.

    Die Unverträglichkeit gegenüber flimmernden elektrischen Lichtquellen bedeutet für mich folglich:

    • eine Barriere im Alltag,
    • ein Sicherheits- sowie Gesundheitsrisiko,
    • eine Belastung für Mobilität und Selbstbestimmtheit,
    • ein Hindernis bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Indes weisen die neuen Flimmer-Grenzwerte der Verordnung (EU) 2019/2020 in eine erfreuliche Richtung. Allerdings sind die Werte für meine Bedürfnisse noch entschieden zu hoch angesetzt.
    Mein Bedauern möchte ich darüber zum Ausdruck bringen, dass flimmernde elektrische Lichtquellen, wie etwa Bildschirmgeräte, Elektrogeräte, digitale Anzeigen, Kinderspielzeug, Kleidung, Möbel, Deko-Artikel, Straßenlaternen, Signalleuchten, Fahrradbeleuchtung oder auch beleuchtete Fahrzeuge und deren Anhänger von der Grenzwert-Regelung ausgenommen sind. Für lichtbasierte Übertragungsanwendungen – im Verordnungstext als vernetzte Lichtquelle (CLS) bezeichnet – gelten ebenfalls Ausnahmen. Doch geschieht hierbei der Datentransfer mittels gezielter Hell-Dunkel-Wechsel – also Lichtflimmern. Überdies findet in ANHANG V die Zunahme des Lichtflimmerns von elektrischen Lichtquellen während der Nutzungsphase keine Erwähnung im Rahmen des Dauerprüfverfahrens.

    Daher bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, mich in meinem Anliegen zu unterstützen, elektrische Lichtquellen hinsichtlich ihrer Seheignung sowie ihrer nervlichen und hormonellen Verträglichkeit zu kennzeichnen. Gerade für barrierefreie Bauvorhaben könnte hierdurch, neben Stromverbrauch und Lichtstrom (Lumen), ein bedeutsames Entscheidungskriterium hinzugewonnen werden.

    Petition Nr. 1180/2019

    Wir Menschen können auf ganz unterschiedliche Weise durch elektrisches Licht und dessen Nebenprodukte beeinträchtigt sein. Welche Probleme das „falsche“ Licht im Alltag bereiten kann, ist vielen Menschen jedoch gar nicht bewusst.

    Da heutzutage in nahezu allen Lebensbereichen elektrisches Licht, basierend auf LED- und Leuchtstofflampen, Anwendung findet, ist der Aktionsradius von Menschen mit einer Kunstlicht-Unverträglichkeit entsprechend eingeschränkt.
    Wie die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft trotz Kunstlicht-Unverträglichkeit gewährleistet werden kann, ist derzeit nicht zu beantworten. Bisher jedenfalls werden Kunstlicht-Betroffene im Sinne der Barrierefreiheit nicht berücksichtigt. Doch wie gelangen Betroffene sicher und ohne gesundheitliche Auswirkungen in Kindergarten und Schule, an Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte, wenn Ampeln und Straßenlaternen ebenso wie Bahn, Bus, Zug, Auto und andere Fahrzeuge innen wie außen mit LED ausgerüstet sind und zudem digitale Werbeanzeigen und Smartphones die Wege zusätzlich erschweren? Wie kann die Teilhabe am Tätigkeitsort erfolgen? Wie können diese Personen ungehindert an Kultur- und Freizeitveranstaltungen teilnehmen, wenn zur Allgemeinbeleuchtung ausschließlich LED- und Leuchtstofflampen genutzt werden? Wie können Kunstlicht-Betroffene Weiterbildungen, Seminare und Tagungen besuchen? Wie finden sie sich in Hotels zurecht? Wie steht es mit Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, Reha-Maßnahmen oder Kuren? Wie können die Einkäufe von Dingen des täglichen Bedarfs selbstständig erfolgen?

    Als wäre all dies noch nicht Barriere genug, scheitert eine medizinische Identifikation „lichtempfindlicher Patienten“ nach unseren Erfahrungen bislang überwiegend an den, für eine Feststellung erforderlichen Methoden und Geräten, da diese zuvorderst entwickelt sowie erprobt werden müssten. Und so fehlt momentan das Wissen über Unverträglichkeiten und mögliche Risiken, auf dessen Grundlage Lebensqualität steigernde Hilfeleistungen erbracht werden könnten.

    Auch ist für lichtempfindliche Menschen eine „Glühlampe auf Rezept“ laut der Verordnung (EU) 2019/2020 – ANHANG I, Begriffsbestimmungen für die Anhänge, (61) & ANHANG II, Ökodesign-Anforderungen, 3. Informationsanforderungen, e) – in Deutschland bislang weder in Apotheken noch in Sanitätsfachgeschäften zu beziehen. Laut Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 15.02.2021 an uns, ist vorab die Aufnahme entsprechender Leuchtmittel in das Hilfsmittelverzeichnis erforderlich. Hierzu müsste sich ein Hersteller finden, der die bereits ausgephasten Glühlampen unter Nachweis des medizinischen Nutzens wieder Inverkehrbringen kann.
    Zudem hat die flächendeckende Verbreitung von LED-Lampen dazu geführt, dass im Handel erhältliche Leuchten inzwischen weniger elektrische Leistung (Watt) bereitstellen als bisher allgemeinhin üblich. Sowohl die Fassungen selbst als auch der Draht im stromleitenden Kabel sind geringer dimensioniert und hierdurch nicht mehr für alle Lampenarten geeignet. Infolge einer zu hohen Stromabnahme der „Glühlampe auf Rezept“ kann es folglich zur Überlastung der Leuchte und somit sogar zu einem Kabelbrand kommen.

    Ihre Mithilfe, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, kann dazu beitragen, dass:

    • bei der Gestaltung von elektrischen Lichtquellen,
    • durch das Verfügbarmachen von Glühlampen und kompatiblen Leuchten,
    • bei der medizinischen Erfassung von Kunstlicht-Unverträglichkeiten,
    • bei der Schaffung von Barrierefreiheit

    künftig auch die Bedürfnisse von empfindlichen Personengruppen verantwortungsvoll berücksichtigt sind.

    Petition Nr. 0447/2020

    Wie in unserem Schreiben vom 10.04.2020 ausgeführt, befürworten wir die Wiedereinführung von nahinfraroten elektrischen Lichtquellen in künstlichen Lichtumgebungen.

    Wenngleich für nahinfrarote elektrische Lichtquellen mehr Betriebsstrom aufzuwenden ist, als für kurzwellige HEVL-Lichtquellen, könnte sich dieser Parameter bei weiterführender Betrachtung relativieren. Dies, da sich durch die Verwendung von HEVL-Lichtquellen langfristig nachteilige gesundheitliche Folgewirkungen in bevölkerungsmedizinisch relevanten Größenordnungen einstellen könnten. Was wiederum durch einen höheren Energie- und Ressourceneinsatz zu kompensieren wäre.
    In diesem Zusammenhang wiesen wir darauf hin, dass nahinfrarotes Licht dazu geeignet scheint, negative Auswirkungen von HEVL-Lichtquellen auf die menschliche Gesundheit abzumildern.

    Da diesem möglichen Risiko aufgrund der weiten Verbreitung von HEVL-Lichtquellen eine wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung beizumessen ist, regen wir eine vorausschauende Intervention an. Hierbei bitten wir Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, um Ihre Mithilfe beim Ergreifen geeigneter Vorsorgemaßnahmen.

  • Lichtverschmutzung begünstigt Frühgeburten

    Lichtverschmutzung entsteht durch das sich in der Atmosphäre ausbreitende künstliche Licht unvollständig abgeschirmter oder nach oben gerichteter Lichtquellen sowie den Reflexionen von beleuchteten Straßen und Gebäudeoberflächen.
    Staub- und Gasmoleküle in der Atmosphäre streuen dieses Licht und erzeugen einen leuchtenden Hintergrund, der je nach Wetterbedingungen in seiner Intensität variiert. Dieses diffuse Leuchten – Skyglow genannt – findet sich in der gesamten entwickelten Welt als glühende Lichtkuppeln über Städten, Häfen, Industrieanlagen, … und lässt jene zunehmende Licht- und damit Energieverschwendung weithin sichtbar werden.

    Schlafstörungen durch Einwirken der nächtlichen Lichtverschmutzung auf die zirkadiane Steuerung sind für viele Menschen inzwischen Alltag. Doch ob die menschgemachte Lichtverschmutzung auch Auswirkungen auf den Verlauf der Schwangerschaft haben kann, war bisher nicht bekannt. Forscher*innen um Prof. Laura Argys – von der University of Colorado Denver, der Lehigh University und dem Lafayette College – fanden Hinweise auf ein verringertes Geburtsgewicht und eine verkürzte Schwangerschaftsdauer.
    Die Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt nahm im Beobachtungszeitraum, entsprechend des Skyglow, um bis zu 12,8 % zu. http://ftp.iza.org/dp11703.pdf

    Eine normale Schwangerschaft dauert etwa 40 Wochen. Kinder, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, bezeichnet man als „Frühchen“. Dank intensivmedizinischer Betreuung ist deren Überlebenswahrscheinlichkeit in den vergangenen Jahren erfreulicherweise deutlich gestiegen.
    https://www.dw.com/de/fr%C3%BChchen-wenn-das-leben-zu-schnell-beginnt/a-48983568
    Allerdings kann es insbesondere bei Frühgeburten zu entwicklungsbedingten Komplikationen kommen. Beispielsweise ist die Infektanfälligkeit durch ein noch nicht vollständig ausgebildetes Immunsystem erhöht. Weiterhin können ernste Atembeschwerden auftreten, da ein, die Lungenbläschen umgebender Schutzfilm erst in der 37. Schwangerschaftswoche von den Lungenzellen produziert wird, sodass dessen Produktion durch Kortisongaben medikamentös angeregt werden muss. Daneben sind auch Entzündungen, Blutungen, Unterzuckerung, Sehbeeinträchtigungen oder neurologische Entwicklungsstörungen mögliche Folgen einer verfrühten Geburt.
    https://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/geburt/geburtsvorbereitung/fruehgeburt

    Somit unterstreicht die US-Studie die Notwendigkeit einer am gesundheitlichen Nutzen orientierten Beleuchtungsplanung.

  • EU-Petition: Wiedereinführung von Nahinfrarotem Licht

    Petition Nr. 0447/2020

    Auf Grundlage unserer Anfrage vom 10.04.2020, zur Wiedereinführung von Nahinfrarotem Licht in künstliche Lichtumgebungen, ist nun ein Petitionsverfahren eröffnet worden.

    Unser diesbezügliches Anliegen haben wir im Blog-Beitrag „Ohne ROT im Licht geht es scheinbar nicht?!“ veröffentlicht.

    Die Petition wurde wie folgt zusammengefasst:

    >> Der Petent fordert das Parlament dazu auf, bei der Planung von Beleuchtung gesundheitspolitische Überlegungen zu berücksichtigen und die Verwendung von Nahinfrarotlichtquellen in der Umgebung zu unterstützen. In der Petition erläutert der Petent die positive Wirkung von Nahinfrarotbeleuchtung auf die Gesundheit, die negative Effekte von LED-, OLED- und HEVL-Beleuchtung (TV, Mobiltelefone, LEDBirnen usw.) ausgleichen könne.<<

    https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0447%252F2020/html/Petition-No-0447%252F2020-by-M.B-%2528German%2529%252C-on-behalf-of-Selbsthilfegruppe-Lichtgesundheit%252C-on-installing-near-infrared-light-in-the-environment

    Korrekturanfrage

    Da der Kurztitel, wie auch die Zusammenfassung durch die zuständige Stelle fehlerhaft bzw. missverständlich formuliert sind, baten wir um zeitnahe Korrektur. Hierzu wandten wir uns schriftlich an das Europe Direct Kontaktzentrum sowie an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, von der wir über alle Maßnahmen im Zusammenhang mit unserer Petition auf dem Laufenden gehalten werden.

    Wir führten erneut aus, dass unser Anliegen die Wiedereinführung von nahinfraroten Kunstlichtquellen in künstlichen Lichtumgebungen, entsprechend gesundheitlicher Erwägungen, ist. Erklärend fügten wir an, dass sich künstliche Lichtumgebungen vornehmlich in Innenräumen von Gebäuden oder Fahrzeugen finden und zudem kommunale Beleuchtungsaufgaben betreffs Öffentlicher Verkehrs- und Gehwege zu berücksichtigen seien.

    Eine Korrektur ist indes noch immer nicht erfolgt (Stand 05.11.2021).

  • Bitte an das BfS um Befürwortung höherer Qualitäts-Anforderungen an künstliche Lichtquellen

    Unter Bezugnahme auf einen persönlichen Fall von Kunstlicht-Unverträglichkeit, baten wir das Bundesamt für Strahlenschutz, qualitätsverbessernde Anforderungen an künstliche Lichtquellen aktiv zu befürworten. Im geschilderten Fall stand die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Lichtflimmern im Fokus.
    Die Rückmeldung hierauf lautet wie folgt:

    >> Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt kontinuierlich den aktuellen Stand der Forschung im Hinblick auf die ’Temporal Light Artefacts‘, zu denen auch Flicker bzw. Lichtflimmern zählen, und bringt aktiv Strahlenschutzaspekte in die fachlichen Diskussionen sowohl auf nationaler, wie auch auf internationaler Ebene ein. […] Sie sollen wissen, dass solche Fälle wie Ihrer uns in unserem Bemühen anspornen. <<

  • Ohne ROT im Licht geht es scheinbar nicht?!

    Das Regenerationshormon Melatonin ist eines der wirksamsten Antioxidantien des menschlichen Körpers. Es wirkt förderlich auf die Schlafqualität, die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, die emotionale Stabilität sowie auch auf verschiedene Heilungsprozesse.

    Bisher war Melatonin lediglich als Produkt der Zirbeldrüse bekannt, das durch Abwesenheit von Licht stimuliert wird. – Ein Dunkelhormon also. Jüngst entdeckten Forscher allerdings, dass die Bildung von Melatonin auch in den Mitochondrien vieler Körperzellen durch Photonen im Nahinfrarotbereich (NIR) bis 1200 Nanometer (nm) angeregt wird. Und zwar in Größenordnungen, wie es die Zirbeldrüse nicht vermag. Folglich ist Melatonin zugleich auch ein Lichthormon. [1]

    Natürliches Sonnenlicht bietet Photonen mit Wellenlängen zwischen 250 und 4000 nm. Dabei sind es mit einem Anteil von etwa 70 % hauptsächlich NIR-Photonen, die auf den Körper auftreffen. Auch Feuer, Mondlicht sowie Glühlampen senden überwiegend NIR-Photonen aus.
    Kein Nahinfrarot liefern hingegen Beleuchtungen und Bildschirmgeräte auf LED, OLED sowie Leuchtstoff-Basis. Diese künstlichen Kaltlichtquellen tragen somit auch nicht zur Bildung von Melatonin in den Körperzellen bei. Zusätzlich unterdrücken sie die Produktion von Melatonin in der Zirbeldrüse durch ihr kurzweiliges, energiereiches Licht mit erhöhten Violett-, Indigo- und Blau-Anteilen (High Energy Visible Light = HEVL).

    Nahinfrarot stimuliert die antioxidative Reaktion und trägt hierdurch zur Neutralisation überschüssiger Sauerstoffradikale (Reactive Oxygen Species = ROS) bei. Zudem unterstützt es den Körper bei der Beseitigung von Trümmern, die in Folge dieser Neutralisation entstehen.
    Es ist zu vermuten, dass ein Mangel an Melatonin zu einer Anhäufung von Trümmer-Ablagerungen in den Körperzellen und somit zu einer Vielzahl von Krankheiten führt. Derzeit werden jedoch Lampen und Bildschirmgeräte auf HEVL-Basis entwickelt und produziert, die im Stande sind, den oxidativen Stress in Haut, Netzhaut, Gehirn sowie in weiteren Körperzellen zu erhöhen. Zugleich sind nahinfrarotreiche Glühlampen immer seltener anzutreffen und auch das natürliche Tageslicht der Sonne trifft seltener auf unsere Körperzellen.

    Wenn wir uns nun vergegenwärtigen, dass wir Menschen während etwa 90 % des Tages innerhalb geschlossener Räume zubringen, scheint es angebracht, unseren Lichtkonsum zu hinterfragen. Denn Einerseits filtern Fenster die NIR-Photonen im Tageslicht aus. Andererseits werden Innenräume heutzutage beinahe ausschließlich mittels HEV-Licht aus Leuchtstofflampen, LED oder OLED beleuchtet, während HEVL-Bildschirmgeräte im schulischen, beruflichen und freizeitlichen Kontext zum Einsatz kommen.

    Um unseren Körpern eine ausreichende Bildung von Melatonin auch unter heutigen Bedingungen ermöglichen zu können, befürworten wir von der Selbsthilfe-Initiative LICHTGESUNDHEIT die Wiedereinführung von NIR-Photonen in unsere künstlichen Umgebungen. Denn Melatonin könnte der Schlüssel zu einer besseren Gesundheit sein.

    Quelle:
    [1] Zimmerman,  S.  and  Reiter,  R.  2019.  Melatonin  and  the  Optics  of  the  Human  Body. Melatonin  Research.  2,  1  (Feb.  2019),  138-160. DOI
    https://doi.org/https://doi.org/10.32794/mr11250016.


    PS: Wissenswertes und neu Entdecktes rund um Melatonin findet sich auf: http://melatonin-research.net/index.php/MR

  • Licht als Barrieregrund

    Wir haben die Bundesfachstelle Barrierefreiheit gebeten, Kunstlicht fortan ebenfalls als beeinträchtigenden Faktor mitzuberücksichtigen.

    Daraufhin wurde im Glossar kürzlich der Begriff „Lichtgesundheit“ aufgenommen. Hierzu steht:
    >> Lichtgesundheit bezeichnet die qualitative und quantitative Verträglichkeit von sichtbarem wie nicht sichtbarem Licht natürlicher und künstlicher Herkunft. Dabei wird das physische, psychische und soziale Wohlergehen eines Menschen unter Lichteinfluss mit berücksichtigt. <<
    https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Presse-und-Service/Glossar/Functions/glossar.html?nn=627880&cms_lv2=629910

    Weiterhin ist nun unter Praxishilfen / Öffentlicher Raum zu lesen:
    >> Weil der öffentliche Raum für jeden zugänglich sein soll, ist die Nutzbarkeit für alle hier besonders wichtig. Um ganzjährig, bei jedem Wetter, eine Erkennbarkeit, Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Bedienbarkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten, sind für die Barrierefreiheit im Öffentlichen Raum besonders wichtig: […] an die Wahrnehmung des Menschen orientierte Beleuchtung, auch unter dem Aspekt der Lichtgesundheit […] <<
    https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Praxishilfen/Oeffentlicher-Raum/oeffentlicher-raum_node.html

    Beide Eintragungen haben bereits Betroffenen neuen Mut verliehen, Vorgesetzte auf Unverträglichkeiten mit der vorhandenen oder der geplanten Beleuchtung hin anzusprechen.