Schlagwort: Unfallrisiko

  • Kunstlicht-Betroffenem wird Zuschuss für Fahrdienst gewährt

    Um sicher an seinen Arbeitsort zu gelangen, wurde einem unserer Mitglieder ein Zuschuss für die Beförderung durch einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung gewährt.

    Diese Entscheidung beruht auf § 49 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX und § 9 Abs. 1 der Kraftfahrzeughilfeverordnung.
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/__9.html

    Aufgrund seiner Kunstlicht-Unverträglichkeit konnte der Betroffene seinen Arbeitsweg zuletzt nicht mehr ohne erhöhte Unfallgefahr selbstständig zurücklegen. Dank dieser Teilhabehilfe wird es dem Betroffenen nun wieder ermöglicht, statt seiner beengten Häuslichkeit, ein nach seinen Lichtbedürfnissen eingerichtetes Büro in Nachbarschaft zur Geschäftsstelle seines Arbeitgebers zu nutzen.

    Der Zuschuss wird für ein Jahr gewährt und ist bei Fortbestehen des Hilfebedarfs jeweils für ein weiteres Jahr zu beantragen.
    Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus dem Einkommen sowie der Fahrdistanz.

  • Kunstlicht-Betroffener erhält künftig Wegeassistenz

    Um Stürze, Zusammenstöße oder kunstlichtbedingte körperliche Überreaktionen zu vermeiden, sind Kunstlicht-Betroffene mitunter auf Hilfe angewiesen. Einem unserer Mitglieder wurde nun die Wegeassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX Teil 2 Kapitel 6 behördlich zuerkannt.
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html#BJNR323410016BJNG002401000

    Die Wegeassistenz soll künftig Freunde und Familie des Betroffenen – etwa bei Arztbesuchen, Klinikaufenthalten, Einkäufen oder Behördengängen – entlasten. Auch für die Ausübung des Ehrenamtes erforderliche Wegstrecken lassen sich in Begleitung einer Assistenzfachkraft für den Betroffenen nun sicher zurücklegen. Sein Alltag wird somit wieder besser planbar. Denn bisher musste er die zuvor bereits entsprechend des Sonnenstandes abgestimmten Termine kurzfristig absagen, wenn es zur vereinbarten Zeit bewölkt oder regnerisch war. Dann reichte das Sonnenlicht nicht mehr aus, die ihm unterwegs begegnende Problembeleuchtung durch die verträgliche, natürliche Leuchtkraft zu überstrahlen.

    >> Grund der Antragstellung war, künftig Unterstützung in Situationen zu erhalten, in denen ich Sehaufgaben nicht mehr selbstständig oder nicht ohne Augen- und Kopfschmerzen, vegetative Störungen sowie ein Unfall- und Verletzungsrisiko realisieren kann. <<

    Als Hilfeleistung wird dem Betroffenen ein Kontingent von pauschal 360 Assistenzstunden im Jahr zur Verfügung gestellt, da sich tageszeit-, jahreszeit- sowie witterungsbedingt – entsprechend dem Sonnenstand sowie der zu erwartenden Beleuchtungsstärke (lux) des Sonnenlichts – ein individueller Hilfebedarf ergibt.

    Nun steht für den Betroffenen die Zuerkennung einer Wegassistenz zur Beruflichen Teilhabe an, um den künftigen beruflichen Tätigkeitsort sicher zu erreichen und auch sicher wieder zurück nach Hause zu gelangen.

  • LED-Fahrradbeleuchtung – Bloßes Ärgernis oder Unfallrisiko?

    Uns erreichen vermehrt Schilderungen, in denen die inzwischen weit verbreitete LED-Fahrradbeleuchtung beanstandet wird.

    Einerseits beeinträchtigt diese Beleuchtung das persönliche Wohlbefinden der Betroffenen durch Blendung und Lichtflimmern. Andererseits wird auch auf die Gefahr von Stürzen und Zusammenstößen im Zusammenhang mit einem kurzzeitigen Orientierungsverlust verwiesen.

    Unsere diesbezügliche Bitte an die verantwortlichen Fachstellen, um Prüfung der Zulassungsanforderungen an Fahrradbeleuchtungen, wurde abgewiesen. Begründend hies es hierzu, dass jede*r Fahrzeugführende für die Funktionsfähigkeit und korrekte Installation der Fahrzeugbeleuchtung selbst verantwortlich sei. Im Falle der Beeinträchtigung anderer durch unrichtige Anbringung ist jeweils Anzeige zu erstatten.
    Diese Position ist selbstverständlich nicht akzeptabel. Folglich haben wir uns mit unserem Anliegen an das Europäische Parlament gewandt. Die Entscheidung über die Annahme durch den Petitionsausschuss ist ausstehend.

    Blendung

    Meist ist das Vorderlicht der Fahrräder zu hoch eingestellt und trifft, statt auf die Straße, direkt in die Gesichter entgegenkommender Verkehrsteilnehmer*innen und Passant*innen.
    Die dabei auftretende Blendwirkung wird bei LED-Frontbeleuchtung durch den gerichteten Lichtstrahl mit hoher optischer Leistungsdichte zusätzlich verstärkt.
    Dies kann zu einer sekunden- bis minutenlangen Einschränkung des Sehens im zentralen Gesichtsfeld führen. Zudem wird seitens der Betroffenen ein Zusammenhang zwischen Blendung und auftretender Augenschmerzen sowie Migräne beobachtet.

    Lichtflimmern

    Die modernen Nabendynamos erzeugen einen Wechselstrom mit niedrigerer Frequenz als dies bei den früher üblichen höher drehenden Seitenläufern der Fall war. Da LEDs verzögerungsfrei auf Spannungsänderungen reagieren, kommt es somit vermehrt zu ausgeprägtem Lichtflimmern.
    Das ist insbesondere bei niedrigen Geschwindigkeiten regelmäßig beobachtbar – etwa beim Schieben des Fahrrades wie auch beim Anfahren oder bei gemächlichem Fahren.
    Dieser stroboskopische Effekt bewegt sich in einem für Menschen mit Epilepsieneigung problematischen Bereich. Doch auch höhere Flimmerfrequenzen können das Nervensystem belasten sowie unscharfes Sehen und Orientierungsschwierigkeiten hervorrufen. Folglich kann eine Einschätzbarkeit von Entfernungen zu anderen Verkehrsteilnehmer*innen und Passant*innen, einschließlich deren Fortbewegungsgeschwindigkeiten, aufgrund von Lichtflimmern bedeutend erschwert sein.

  • Digitale Werbeanzeigen lenken vom Verkehrsgeschehen ab

    Wiederholt wurden wir angefragt, ob nicht etwas gegen die sich allerorten an Straßenkreuzungen ausbreitenden digitalen Werbeanzeigen unternommen werden könne. Denn diese lenken teils deutlich störend vom Verkehrsgeschehen ab.

    Uns vorgetragene Beschwerden beziehen sich auf das „grelle“, „blendende“ und für einige Verkehrsteilnehmende gut sichtbar „flimmernde“ Licht dieser Anzeigen.
    Aus den Schilderungen der Betroffenen schließen wir, dass diese Anzeigen vor Allem nachts oder auch bei Regen ein mögliches Gefahrenpotential darstellen und Unfälle begünstigen könnten.

    Den Betreiber dieser Anzeigen hatten wir hierauf bereits mehrfach angesprochen und um Nachbesserung gebeten. Vergeblich.

    Empfehlungen dazu, wie diese Anzeigen sicherer gestaltet werden können oder ob sie überhaupt in Straßennähe aufgestellt werden sollten, wurden unseres Wissens bisher nicht erarbeitet. Entsprechende Fachstellen hatten wir hierzu angefragt und um Nachbesserung gebeten.