Schlagwort: Lichtflimmern

  • Behandlung 3 unserer Petitionsverfahren in der Sitzung des Europaparlaments am 09.11.2021

    Am 9. November findet eine Sitzung des Petitionsausschusses des Europaparlaments statt, zu der gleich 3 unserer Petitionsverfahren behandelt werden. Dies betrifft die EU-Petitionen 0808/2018, 1180/2019 und 0447/2020.
    Petition Nr. 1180/2019 basiert auf unserer Bundestagspetition
    Pet 2-19-18-272-008095, welche dem Europäischen Parlament infolge der Beschlussempfehlung vom Deutschen Bundestag zugeleitet wurde.

    Die Sitzung des Petitionsausschusses ist voraussichtlich gegen 17:45 Uhr per Webstream als Direktübertragung unter folgendem Link mitzuverfolgen: http://www.europarl.europa.eu/committees/de/peti/home.html
    Eine Aufzeichnung der Sitzung ist ab dem Folgetag abrufbar.

    Das kurzfristige Angebot des Ausschuss-Sekretariats dankend annehmend, haben wir vor dem Sitzungstermin am 9. November zu unseren 3 Petitionen nochmals Stellung genommen.
    Die Stellungnahmen reichten wir gestern in deutscher und englischer Sprache unter der angegebenen E-Mail-Adresse des Sekretariats ein. Als Anlage fügten wir unseren Leitfaden zur Unterstützung von Menschen mit einer Kunstlicht-Unverträglichkeit mit dem Titel „So können Sie helfen“ bei.
    Nachfolgend sind die Stellungnahmen zu den Petitionen aufgeführt.

    Petition Nr. 0808/2018

    Petent: M.B., deutsche*r Staatsangehörige*r

    Wie bereits dargestellt, bin ich durch das Lichtflimmern aus LED/OLED- und Leuchtstofflampen sowie damit beleuchteter Bildschirmgeräte und Gebrauchsgegenstände, extrem beeinträchtigt. Neben massiven Seheinschränkungen und daraus resultierenden Orientierungsschwierigkeiten erleide ich teils heftige, unwillkürliche körperliche Überreaktionen. Selbst sogenannte „flimmerfreie“ Leuchtmittel und Bildschirme mit Glättung sind für mich noch nicht verträglich. Mit Glühlampen sowie unbeleuchteten E-Ink-Bildschirmen hingegen, geht es mir gut.

    Zur Alltagsbewältigung bin ich inzwischen auf fachliche, behindertengerechte Unterstützung in Situationen angewiesen, in denen ich Sehaufgaben nicht mehr selbstständig oder nicht ohne Augenschmerzen, Migräne, vegetative Störungen oder ein Unfall- und Verletzungsrisiko realisieren kann.

    Die Unverträglichkeit gegenüber flimmernden elektrischen Lichtquellen bedeutet für mich folglich:

    • eine Barriere im Alltag,
    • ein Sicherheits- sowie Gesundheitsrisiko,
    • eine Belastung für Mobilität und Selbstbestimmtheit,
    • ein Hindernis bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Indes weisen die neuen Flimmer-Grenzwerte der Verordnung (EU) 2019/2020 in eine erfreuliche Richtung. Allerdings sind die Werte für meine Bedürfnisse noch entschieden zu hoch angesetzt.
    Mein Bedauern möchte ich darüber zum Ausdruck bringen, dass flimmernde elektrische Lichtquellen, wie etwa Bildschirmgeräte, Elektrogeräte, digitale Anzeigen, Kinderspielzeug, Kleidung, Möbel, Deko-Artikel, Straßenlaternen, Signalleuchten, Fahrradbeleuchtung oder auch beleuchtete Fahrzeuge und deren Anhänger von der Grenzwert-Regelung ausgenommen sind. Für lichtbasierte Übertragungsanwendungen – im Verordnungstext als vernetzte Lichtquelle (CLS) bezeichnet – gelten ebenfalls Ausnahmen. Doch geschieht hierbei der Datentransfer mittels gezielter Hell-Dunkel-Wechsel – also Lichtflimmern. Überdies findet in ANHANG V die Zunahme des Lichtflimmerns von elektrischen Lichtquellen während der Nutzungsphase keine Erwähnung im Rahmen des Dauerprüfverfahrens.

    Daher bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, mich in meinem Anliegen zu unterstützen, elektrische Lichtquellen hinsichtlich ihrer Seheignung sowie ihrer nervlichen und hormonellen Verträglichkeit zu kennzeichnen. Gerade für barrierefreie Bauvorhaben könnte hierdurch, neben Stromverbrauch und Lichtstrom (Lumen), ein bedeutsames Entscheidungskriterium hinzugewonnen werden.

    Petition Nr. 1180/2019

    Wir Menschen können auf ganz unterschiedliche Weise durch elektrisches Licht und dessen Nebenprodukte beeinträchtigt sein. Welche Probleme das „falsche“ Licht im Alltag bereiten kann, ist vielen Menschen jedoch gar nicht bewusst.

    Da heutzutage in nahezu allen Lebensbereichen elektrisches Licht, basierend auf LED- und Leuchtstofflampen, Anwendung findet, ist der Aktionsradius von Menschen mit einer Kunstlicht-Unverträglichkeit entsprechend eingeschränkt.
    Wie die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft trotz Kunstlicht-Unverträglichkeit gewährleistet werden kann, ist derzeit nicht zu beantworten. Bisher jedenfalls werden Kunstlicht-Betroffene im Sinne der Barrierefreiheit nicht berücksichtigt. Doch wie gelangen Betroffene sicher und ohne gesundheitliche Auswirkungen in Kindergarten und Schule, an Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte, wenn Ampeln und Straßenlaternen ebenso wie Bahn, Bus, Zug, Auto und andere Fahrzeuge innen wie außen mit LED ausgerüstet sind und zudem digitale Werbeanzeigen und Smartphones die Wege zusätzlich erschweren? Wie kann die Teilhabe am Tätigkeitsort erfolgen? Wie können diese Personen ungehindert an Kultur- und Freizeitveranstaltungen teilnehmen, wenn zur Allgemeinbeleuchtung ausschließlich LED- und Leuchtstofflampen genutzt werden? Wie können Kunstlicht-Betroffene Weiterbildungen, Seminare und Tagungen besuchen? Wie finden sie sich in Hotels zurecht? Wie steht es mit Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, Reha-Maßnahmen oder Kuren? Wie können die Einkäufe von Dingen des täglichen Bedarfs selbstständig erfolgen?

    Als wäre all dies noch nicht Barriere genug, scheitert eine medizinische Identifikation „lichtempfindlicher Patienten“ nach unseren Erfahrungen bislang überwiegend an den, für eine Feststellung erforderlichen Methoden und Geräten, da diese zuvorderst entwickelt sowie erprobt werden müssten. Und so fehlt momentan das Wissen über Unverträglichkeiten und mögliche Risiken, auf dessen Grundlage Lebensqualität steigernde Hilfeleistungen erbracht werden könnten.

    Auch ist für lichtempfindliche Menschen eine „Glühlampe auf Rezept“ laut der Verordnung (EU) 2019/2020 – ANHANG I, Begriffsbestimmungen für die Anhänge, (61) & ANHANG II, Ökodesign-Anforderungen, 3. Informationsanforderungen, e) – in Deutschland bislang weder in Apotheken noch in Sanitätsfachgeschäften zu beziehen. Laut Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 15.02.2021 an uns, ist vorab die Aufnahme entsprechender Leuchtmittel in das Hilfsmittelverzeichnis erforderlich. Hierzu müsste sich ein Hersteller finden, der die bereits ausgephasten Glühlampen unter Nachweis des medizinischen Nutzens wieder Inverkehrbringen kann.
    Zudem hat die flächendeckende Verbreitung von LED-Lampen dazu geführt, dass im Handel erhältliche Leuchten inzwischen weniger elektrische Leistung (Watt) bereitstellen als bisher allgemeinhin üblich. Sowohl die Fassungen selbst als auch der Draht im stromleitenden Kabel sind geringer dimensioniert und hierdurch nicht mehr für alle Lampenarten geeignet. Infolge einer zu hohen Stromabnahme der „Glühlampe auf Rezept“ kann es folglich zur Überlastung der Leuchte und somit sogar zu einem Kabelbrand kommen.

    Ihre Mithilfe, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, kann dazu beitragen, dass:

    • bei der Gestaltung von elektrischen Lichtquellen,
    • durch das Verfügbarmachen von Glühlampen und kompatiblen Leuchten,
    • bei der medizinischen Erfassung von Kunstlicht-Unverträglichkeiten,
    • bei der Schaffung von Barrierefreiheit

    künftig auch die Bedürfnisse von empfindlichen Personengruppen verantwortungsvoll berücksichtigt sind.

    Petition Nr. 0447/2020

    Wie in unserem Schreiben vom 10.04.2020 ausgeführt, befürworten wir die Wiedereinführung von nahinfraroten elektrischen Lichtquellen in künstlichen Lichtumgebungen.

    Wenngleich für nahinfrarote elektrische Lichtquellen mehr Betriebsstrom aufzuwenden ist, als für kurzwellige HEVL-Lichtquellen, könnte sich dieser Parameter bei weiterführender Betrachtung relativieren. Dies, da sich durch die Verwendung von HEVL-Lichtquellen langfristig nachteilige gesundheitliche Folgewirkungen in bevölkerungsmedizinisch relevanten Größenordnungen einstellen könnten. Was wiederum durch einen höheren Energie- und Ressourceneinsatz zu kompensieren wäre.
    In diesem Zusammenhang wiesen wir darauf hin, dass nahinfrarotes Licht dazu geeignet scheint, negative Auswirkungen von HEVL-Lichtquellen auf die menschliche Gesundheit abzumildern.

    Da diesem möglichen Risiko aufgrund der weiten Verbreitung von HEVL-Lichtquellen eine wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung beizumessen ist, regen wir eine vorausschauende Intervention an. Hierbei bitten wir Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, um Ihre Mithilfe beim Ergreifen geeigneter Vorsorgemaßnahmen.

  • TV-Beitrag: Giftiges Licht – Die dunkle Seite der Energiesparlampe

    ZDFzoom / Abspielzeit: 29 min

    Dieser Beitrag wurde bereits am 04. September 2012 ausgestrahlt. Die darin getätigten Aussagen sind jedoch nach wie vor aktuell. Denn noch immer sind quecksilberhaltige Leuchtstofflampen, zu denen die Energiesparlampe zählt, vielerorts im Einsatz. So etwa an unterschiedlichsten Tätigkeitsorten, in Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen, Bildungseinrichtungen, Ladengeschäften, Arztpraxen und Kliniken sowie in Privaträumen und öffentlichen Gebäuden.

    Zwar beträgt der maximal zulässige Quecksilbergehalt für Energiesparlampen indes nurmehr 2,5 mg je Lampe, doch ist auch diese Menge bei Bruch des Leuchtmittels problematisch. Insbesondere, wenn statt festem Amalgam – wie es auch dermatologisch eingesetzt wird – flüssiges Quecksilber zur Herstellung verwendet wurde.

    Wenn nicht bereits während der Nutzungsphase, so doch spätestens bei der Entsorgung, können das nervenschädigende Quecksilber sowie weitere in der Lampe enthaltene Chemikalien austreten. Bei der Entsorgung über Sammelstellen in Supermärkten, Baumärkten oder auf dem Wertstoffhof sind zudem Vermischungen mit Problemstoffen anderer Leuchtmittel, wie etwa Arsenidverbindungen aus LED-Lampen möglich.

    Der Sachverständige für Umweltanalytik Wolfgang Maes fasst die Ergebnisse seines Energiesparlampen-Tests so zusammen:

    >> Das Ding gehört in keine Fassung, sondern auf den
    Sondermüll! <<

    Einleitungstext zur Sendung:

    >> Ab September 2012 wird die letzte Glühbirne aus den Ladenregalen verschwunden sein. So hat es die Europäische Kommission beschlossen und damit den Umsatz der Energiesparlampen-Hersteller immens angekurbelt.

    Doch die als Öko-Birne gepriesene Energiesparlampe ist alles andere als ökologisch wertvoll. „ZDFzoom“-Autorin Alexandra Pfeil fand heraus, dass die Spar-Lampe in unserem Wohnzimmer zu ernsthaften Gesundheitsschäden führen kann. Fällt die Lampe herunter und geht kaputt, wird hochgiftiges Quecksilber freigesetzt, das über die Atemwege ins Gehirn gelangt. „Jedes bisschen Quecksilber macht ein bisschen dümmer“, weiß Chemiker Gary Zörner und rät entschieden davon ab, sich Energiesparlampen in die Wohnung zu hängen.

    Doch auch im normalen Betrieb belastet die Lampe die Gesundheit durch flimmerndes Licht und elektromagnetische Strahlung. Die vermeintlich umweltschonende Spar-Birne gibt sogar giftige und krebserregende Stoffe ab.

    Der europäische Markt wird von Energiesparlampen aus China überschwemmt. In dort ansässigen Fabriken kam es jedoch bereits zu beunruhigenden Quecksilbervergiftungen bei Arbeitern. Kann es sein, dass sich Menschen bei der Arbeit vergiften, weil sie für europäische Hersteller ein angeblich ökologisches Produkt herstellen? „ZDFzoom“-Autorin Alexandra Pfeil geht dem ungeheuerlichen Verdacht nach und macht eine erschreckende Entdeckung. <<

    https://www.youtube.com/watch?v=2rYJcg4W6Fc

  • LED-Fahrradbeleuchtung – Bloßes Ärgernis oder Unfallrisiko?

    Uns erreichen vermehrt Schilderungen, in denen die inzwischen weit verbreitete LED-Fahrradbeleuchtung beanstandet wird.

    Einerseits beeinträchtigt diese Beleuchtung das persönliche Wohlbefinden der Betroffenen durch Blendung und Lichtflimmern. Andererseits wird auch auf die Gefahr von Stürzen und Zusammenstößen im Zusammenhang mit einem kurzzeitigen Orientierungsverlust verwiesen.

    Unsere diesbezügliche Bitte an die verantwortlichen Fachstellen, um Prüfung der Zulassungsanforderungen an Fahrradbeleuchtungen, wurde abgewiesen. Begründend hies es hierzu, dass jede*r Fahrzeugführende für die Funktionsfähigkeit und korrekte Installation der Fahrzeugbeleuchtung selbst verantwortlich sei. Im Falle der Beeinträchtigung anderer durch unrichtige Anbringung ist jeweils Anzeige zu erstatten.
    Diese Position ist selbstverständlich nicht akzeptabel. Folglich haben wir uns mit unserem Anliegen an das Europäische Parlament gewandt. Die Entscheidung über die Annahme durch den Petitionsausschuss ist ausstehend.

    Blendung

    Meist ist das Vorderlicht der Fahrräder zu hoch eingestellt und trifft, statt auf die Straße, direkt in die Gesichter entgegenkommender Verkehrsteilnehmer*innen und Passant*innen.
    Die dabei auftretende Blendwirkung wird bei LED-Frontbeleuchtung durch den gerichteten Lichtstrahl mit hoher optischer Leistungsdichte zusätzlich verstärkt.
    Dies kann zu einer sekunden- bis minutenlangen Einschränkung des Sehens im zentralen Gesichtsfeld führen. Zudem wird seitens der Betroffenen ein Zusammenhang zwischen Blendung und auftretender Augenschmerzen sowie Migräne beobachtet.

    Lichtflimmern

    Die modernen Nabendynamos erzeugen einen Wechselstrom mit niedrigerer Frequenz als dies bei den früher üblichen höher drehenden Seitenläufern der Fall war. Da LEDs verzögerungsfrei auf Spannungsänderungen reagieren, kommt es somit vermehrt zu ausgeprägtem Lichtflimmern.
    Das ist insbesondere bei niedrigen Geschwindigkeiten regelmäßig beobachtbar – etwa beim Schieben des Fahrrades wie auch beim Anfahren oder bei gemächlichem Fahren.
    Dieser stroboskopische Effekt bewegt sich in einem für Menschen mit Epilepsieneigung problematischen Bereich. Doch auch höhere Flimmerfrequenzen können das Nervensystem belasten sowie unscharfes Sehen und Orientierungsschwierigkeiten hervorrufen. Folglich kann eine Einschätzbarkeit von Entfernungen zu anderen Verkehrsteilnehmer*innen und Passant*innen, einschließlich deren Fortbewegungsgeschwindigkeiten, aufgrund von Lichtflimmern bedeutend erschwert sein.

  • Bitte an das BfS um Befürwortung höherer Qualitäts-Anforderungen an künstliche Lichtquellen

    Unter Bezugnahme auf einen persönlichen Fall von Kunstlicht-Unverträglichkeit, baten wir das Bundesamt für Strahlenschutz, qualitätsverbessernde Anforderungen an künstliche Lichtquellen aktiv zu befürworten. Im geschilderten Fall stand die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Lichtflimmern im Fokus.
    Die Rückmeldung hierauf lautet wie folgt:

    >> Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt kontinuierlich den aktuellen Stand der Forschung im Hinblick auf die ’Temporal Light Artefacts‘, zu denen auch Flicker bzw. Lichtflimmern zählen, und bringt aktiv Strahlenschutzaspekte in die fachlichen Diskussionen sowohl auf nationaler, wie auch auf internationaler Ebene ein. […] Sie sollen wissen, dass solche Fälle wie Ihrer uns in unserem Bemühen anspornen. <<

  • EU-Petition: Zur Prüfung sowie Kennzeichnung von LED-Lichtquellen

    Petition Nr. 1180/2019

    Auf Grundlage unserer Anfrage vom 17.08.2018, zur Prüfung sowie Kennzeichnung von LED-Lichtquellen hinsichtlich ihrer Seheignung und gesundheitlichen Verträglichkeit, ist nun ein Petitionsverfahren eröffnet worden.

    Die Petition wurde wie folgt zusammengefasst:

    >> Der Petent beabsichtigt mit seiner Petition, die Seheignung von LED-Lampen zu prüfen und zu kennzeichnen. Zur Begründung führt der Petent unter Schilderung seines persönlichen Falles an, bei einer Gruppe von Menschen verursache das stroboskopartige Flimmern einer LED-Lampe gesundheitliche Probleme. Durch die zunehmende Verwendung von LED-Lampen werde das Leben der Betroffenen im Alltag erheblich beeinträchtigt. Er fordert daher, diese LEDs nicht nur bezüglich ihrer Energieeffizienz, sondern auch ihrer Seheignung zu prüfen und [zu] kennzeichnen. <<

    https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0808%252F2018/html/Petition-No%25C2%25A00808%252F2018-by-M.B.-%2528German%2529%252C-on-behalf-of-%2522Selbsthilfegruppe-Lichtgesundheit%25E2%2580%259D%252C-on-the-health-effects-of-LED-lighting

  • Bundestags-Petition: Gesundheitliche Beeinträchtigung durch LED-Beleuchtung

    Pet 2-19-18-272-008095

    Eine parlamentarische Prüfung erbaten wir hinsichtlich folgender Inhalte:

    • Überprüfung und Kennzeichnung von Lampen und Bildschirmgeräten bezüglich ihrer Seheignung.
    • Ergänzende harmonisierte Anforderungen an die photobiologische Sicherheit von Lampen und Bildschirmgeräten betreffs Lichtflimmern, Blendung, Weitere Effekte.
    • Feststellung, inwieweit der gesundheitliche Verbraucherschutz betreffs des Lichtflimmerns in der Verantwortung der Hersteller liegt.
    • Prüfung bevölkerungsmedizinisch relevanter Zusammenhänge in Hinblick auf die gesundheitlichen Effekte sichtbaren und nichtsichtbaren Lichtflimmerns sowie einer möglichen Blaulicht-Gefährdung.
    • Klärung der Zuständigkeit für die Belange von Kunstlicht-Betroffenen.

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am
    17. Oktober 2019 beschlossen, sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

  • Kenntnisstand des Petitionsausschusses zu gesundheitsbezogenen Auswirkungen von Lichtflimmern

    Im Prüfungsverfahren Pet 2-19-18-272-008095 äußerte sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu den harmonisierten Anforderungen an künstliche Lichtquellen. Hinsichtlich des Lichtflimmerns wurde hierbei auch eine Verantwortlichkeit für die gesundheitsverträgliche Produktgestaltung benannt.

    >> Festzustellen ist, dass es hier derzeit in der Verantwortung der Hersteller liegt, inwieweit die technisch vorhandenen Möglichkeiten, den Effekt des Flimmerns bei LEDs zu reduzieren bzw. zu vermeiden, genutzt wird. Bei gedimmten Leuchtmitteln kann der Effekt zudem stärker ausgeprägt sein. […] Personen mit krankheitsbedingtem Auftreten unwillkürlicher schneller Augenbewegungen können empfindlicher als der Durchschnitt auf Lichtflimmern reagieren. Dem Vernehmen nach werden auch bei Frequenzen oberhalb des als Flimmern wahrnehmbaren Bereichs in einzelnen Veröffentlichungen Beschwerden wie Kopf- und Augenschmerzen oder verminderte visuelle Leistungsfähigkeit bei einer geringen Anzahl von Personen berichtet. Es wird meist von einer Grenze von etwa 200 Hz für diese Effekte ausgegangen.“

  • Sind „flimmerfreie“ LED-Lampen und LED-Bildschirmgeräte wirklich flimmerfrei?

    Üblicherweise ist mit „flimmerfrei“ gemeint, dass ein normalsichtiger Mensch den Hell-Dunkel-Wechsel einer Lichtquelle nicht mehr bewusst erkennen sollte.
    Die Bezeichnung ist jedoch nicht geschützt und kann einem Produkt folglich als Eigenschaft zugeordnet sein, ohne hierfür definierte Anforderungen erfüllen zu müssen.

    Der Bericht „Wer misst misst Mist – Fallstricke bei der Flicker-Messung“ zeigt, warum als „flimmerfrei“ gekennzeichnete Produkte durchaus erkennbar flimmern können.
    https://www.licht-flicker.de/flimmer/wer-misst-misst-mist-fallstricke-bei-der-flicker-messung/


    >> Eine Idee für Flimmern, das vom Oszilloskop nicht erkannt wird, wäre Wobbeln. Da wandert die Austastung durch das Spektrum, aber im Integral bleibt es gleich hell. Das kann man mit Filtern prüfen. Wenn die Lampenhersteller solche Tricks anwenden, ziehen sie mit den Autoherstellern gleich. <<
    F. Vohla, Verschwundene Nacht
    https://vohla.de/verschwundene_nacht/mitmachen.html

  • EU-Petition: Zu den Gesundheitsauswirkungen von LED-Licht

    Petition Nr. 0808/2018

    Das stellvertretend von uns geführte Petitionsverfahren zu den Gesundheitsauswirkungen von LED-Licht wurde nun um unsere Bürgeranfrage ergänzt. Hierin haben wir die Anerkennung einer Kunstlicht-Unverträglichkeit als Behinderung sowie geeignete Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit erbeten.

    Die Petition wurde wie folgt zusammengefasst:

    >> Der Petent beschreibt seine Erkrankung, durch die er unter negativen gesundheitlichen Folgen der Exposition gegenüber künstlicher Beleuchtung, insbesondere LED-Beleuchtung, leidet, die offenbar durch das Flimmern dieser Leuchten verursacht werden. Der Petent fordert das Europäische Parlament auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die ausschließliche Nutzung von LED-Beleuchtung in öffentlichen Räumen und für öffentliche Dienste, einschließlich Verkehr, zu verhindern, um Menschen, die unter dieser Krankheit leiden, zu schützen und ihnen ein normales Leben zu ermöglichen. Der Petent fordert ferner, dass die Bedingungen für die Messung der Effizienz elektrischer Beleuchtung überprüft werden und die Energieeffizienz bei der Bestimmung des Lebenszyklus eines Produkts nicht das einzige Kriterium sein sollte. <<

    https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0808%252F2018/html/Petition-No%25C2%25A00808%252F2018-by-M.B.-%2528German%2529%252C-on-behalf-of-%2522Selbsthilfegruppe-Lichtgesundheit%25E2%2580%259D%252C-on-the-health-effects-of-LED-lighting

  • Digitale Werbeanzeigen lenken vom Verkehrsgeschehen ab

    Wiederholt wurden wir angefragt, ob nicht etwas gegen die sich allerorten an Straßenkreuzungen ausbreitenden digitalen Werbeanzeigen unternommen werden könne. Denn diese lenken teils deutlich störend vom Verkehrsgeschehen ab.

    Uns vorgetragene Beschwerden beziehen sich auf das „grelle“, „blendende“ und für einige Verkehrsteilnehmende gut sichtbar „flimmernde“ Licht dieser Anzeigen.
    Aus den Schilderungen der Betroffenen schließen wir, dass diese Anzeigen vor Allem nachts oder auch bei Regen ein mögliches Gefahrenpotential darstellen und Unfälle begünstigen könnten.

    Den Betreiber dieser Anzeigen hatten wir hierauf bereits mehrfach angesprochen und um Nachbesserung gebeten. Vergeblich.

    Empfehlungen dazu, wie diese Anzeigen sicherer gestaltet werden können oder ob sie überhaupt in Straßennähe aufgestellt werden sollten, wurden unseres Wissens bisher nicht erarbeitet. Entsprechende Fachstellen hatten wir hierzu angefragt und um Nachbesserung gebeten.