Fallberichte über Kunstlicht-Unverträglichkeiten liegen den zuständigen Untersuchungsbehörden zur Bewertung bevölkerungsmedizinisch relevanter Zusammenhänge bislang nicht oder nur in unzureichender Größenordnung vor.
Die Politik kann allerdings nur auf Interessen eingehen, die ihr bekannt sind.
Indem wir unseren Mitmenschen gegenüber unsere Bedürfnisse mitteilen, können wir Großes bewirken.
Solange wir aus Scham oder der Angst, unangenehm aufzufallen oder aus einer Leistungserwartung heraus verschweigen was wir brauchen und was uns gut tut, stehen wir uns selbst wie auch einer Lösung im Wege.
Also ist Betroffenen angeraten:
- sich mit Gleichgesinnten zusammenzufinden, um sich gegenseitig zu unterstützen und gemeinsam nach Lösungsstrategien zu suchen
- sich zwecks Beratung, Untersuchung und Therapie an medizinische Einrichtungen zu wenden
- den Arbeitgeber bzw. die Schulleitung auf die bedarfsgerechte Gestaltung des Tätigkeitsortes anzusprechen
- die Krankenkasse miteinzubeziehen
- sich bezüglich Nachteilsausgleichen an die örtlichen Sozialleistungsträger zu wenden
Bittet um Hilfe.