Autor: SHI-LG

  • Bundestags-Petition: Gesundheitliche Beeinträchtigung durch LED-Beleuchtung

    Pet 2-19-18-272-008095

    Eine parlamentarische Prüfung erbaten wir hinsichtlich folgender Inhalte:

    • Überprüfung und Kennzeichnung von Lampen und Bildschirmgeräten bezüglich ihrer Seheignung.
    • Ergänzende harmonisierte Anforderungen an die photobiologische Sicherheit von Lampen und Bildschirmgeräten betreffs Lichtflimmern, Blendung, Weitere Effekte.
    • Feststellung, inwieweit der gesundheitliche Verbraucherschutz betreffs des Lichtflimmerns in der Verantwortung der Hersteller liegt.
    • Prüfung bevölkerungsmedizinisch relevanter Zusammenhänge in Hinblick auf die gesundheitlichen Effekte sichtbaren und nichtsichtbaren Lichtflimmerns sowie einer möglichen Blaulicht-Gefährdung.
    • Klärung der Zuständigkeit für die Belange von Kunstlicht-Betroffenen.

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am
    17. Oktober 2019 beschlossen, sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

  • Kenntnisstand des Petitionsausschusses zu gesundheitsbezogenen Auswirkungen von Lichtflimmern

    Im Prüfungsverfahren Pet 2-19-18-272-008095 äußerte sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu den harmonisierten Anforderungen an künstliche Lichtquellen. Hinsichtlich des Lichtflimmerns wurde hierbei auch eine Verantwortlichkeit für die gesundheitsverträgliche Produktgestaltung benannt.

    >> Festzustellen ist, dass es hier derzeit in der Verantwortung der Hersteller liegt, inwieweit die technisch vorhandenen Möglichkeiten, den Effekt des Flimmerns bei LEDs zu reduzieren bzw. zu vermeiden, genutzt wird. Bei gedimmten Leuchtmitteln kann der Effekt zudem stärker ausgeprägt sein. […] Personen mit krankheitsbedingtem Auftreten unwillkürlicher schneller Augenbewegungen können empfindlicher als der Durchschnitt auf Lichtflimmern reagieren. Dem Vernehmen nach werden auch bei Frequenzen oberhalb des als Flimmern wahrnehmbaren Bereichs in einzelnen Veröffentlichungen Beschwerden wie Kopf- und Augenschmerzen oder verminderte visuelle Leistungsfähigkeit bei einer geringen Anzahl von Personen berichtet. Es wird meist von einer Grenze von etwa 200 Hz für diese Effekte ausgegangen.“

  • Vom Inneren Takt – „Der Unterricht beginnt schon, bevor ich wach bin.“

    8:00 Uhr: Ein klirrender Schlüsselbund landet polternd auf dem Lehrertisch und verschafft sich Aufmerksamkeit. Frau Müller blickt verärgert Richtung Louis. Der blinzelt sie mit müden Augen an. „Na, gut geschlafen?“ spöttelt Frau Müller. Es empört sie, wenn jemand während ihres Unterrichts auf der Schulbank einnickt. Dass Louis eingeschlafen ist, liegt jedoch nicht an Frau Müllers Sprechweise oder dem Unterrichtsthema, sondern am gesunden Takt seiner Inneren Uhr.

    Ebenso wie Louis haben auch einige seiner Mitschüler und Mitschülerinnen jeden Morgen große Mühe, die Augen offen zu halten. Denn für junge Menschen beginnt der Unterricht oftmals eindeutig zu zeitig, wie Schlafforscher bestätigen.
    Statt 7:45 Uhr bereits den Beginn des Schultages anzukündigen, müsste sich die Schulglocke, nach chronobiologischer Sicht, zumindest bis 9:00 Uhr (MEZ) mit dem ersten Bimmeln gedulden.
    Wachheit und Konzentration hingegen mittels überdosiert BLAU-haltigen „Tageslichtlampen“ zu erzwingen, könnte auf lange Sicht durchaus zu bedenklichen gesundheitlichen Störungen führen.

    Achtet man verantwortungsbewusst auf die natürlichen Bedürfnisse der Schüler und Schülerinnen, hat dies für alle Seiten Vorteile. So nimmt der spätere Unterrichtsbeginn Rücksicht auf die sich verschiebende nächtliche Erholungsphase junger Menschen ab 10 Jahren. In der Folge sind sie ausgeglichener, gesünder, aktiver, aufnahmebereiter und begeisterungsfähiger. Auch eine Verbesserung der Zensuren wurde an Versuchsschulen erfreut festgestellt.

    Also, liebe Erwachsene: Schulmüdigkeit kann manchmal auch einfach nur ganz normale Müdigkeit sein.

  • Licht als Barrieregrund

    Wir haben die Bundesfachstelle Barrierefreiheit gebeten, Kunstlicht fortan ebenfalls als beeinträchtigenden Faktor mitzuberücksichtigen.

    Daraufhin wurde im Glossar kürzlich der Begriff „Lichtgesundheit“ aufgenommen. Hierzu steht:
    >> Lichtgesundheit bezeichnet die qualitative und quantitative Verträglichkeit von sichtbarem wie nicht sichtbarem Licht natürlicher und künstlicher Herkunft. Dabei wird das physische, psychische und soziale Wohlergehen eines Menschen unter Lichteinfluss mit berücksichtigt. <<
    https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Presse-und-Service/Glossar/Functions/glossar.html?nn=627880&cms_lv2=629910

    Weiterhin ist nun unter Praxishilfen / Öffentlicher Raum zu lesen:
    >> Weil der öffentliche Raum für jeden zugänglich sein soll, ist die Nutzbarkeit für alle hier besonders wichtig. Um ganzjährig, bei jedem Wetter, eine Erkennbarkeit, Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Bedienbarkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten, sind für die Barrierefreiheit im Öffentlichen Raum besonders wichtig: […] an die Wahrnehmung des Menschen orientierte Beleuchtung, auch unter dem Aspekt der Lichtgesundheit […] <<
    https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Praxishilfen/Oeffentlicher-Raum/oeffentlicher-raum_node.html

    Beide Eintragungen haben bereits Betroffenen neuen Mut verliehen, Vorgesetzte auf Unverträglichkeiten mit der vorhandenen oder der geplanten Beleuchtung hin anzusprechen.

  • TV-Beitrag: Blaues Licht: Das geht ins Auge!

    RBB / SUPER.MARKT / Abspielzeit: 6 min

    >> Monitore, überall Monitore – wir sind umgeben von Bildschirmen und Displays. Und immer öfter auch von (weiteren) LEDs. Die alle schicken an unsere Augen meist reichlich blaues Licht. Das kann das Auge auf die Dauer schädigen, sagen einige Augenärzte. Was ist dran, an dieser Warnung? Und wie können wir uns schützen? SUPER.MARKT trifft die Augenmediziner, die an der Berliner Charité darüber forschen. Und Sie erfahren auch, wie Sie sich schützen können. <<

    https://www.rbb-online.de/supermarkt/sendungen/20190819_2015/bildschirm-monitor-display-led-blaues-licht-augenschaeden-nachtmodus-makuladegeneration.html

  • TV-Beitrag: Das Geschäft mit LED-Lampen

    SWR / MARKTCHECK / Abspielzeit: 44 min

    >> In der Theorie kann die LED-Technik viel. Die handelsüblichen LED-Lampen, die man derzeit im Baumarkt kaufen kann, zeigen jedoch oft nicht das volle Potential der Technologie – zum Beispiel in Bezug auf die Lebensdauer. Verbraucher wollen günstige Lampen und der Preisdruck kann Hersteller dazu treiben, an Bauteilen zu sparen. Möglicherweise wird das Fortschreiten der Technik manche Probleme wie den erhöhten Blaulichtanteil in Zukunft beheben. Heute müssen Verbraucher aber noch einiges beachten, um den oben genannten Problemen aus dem Weg zu gehen. <<

    https://www.youtube.com/watch?v=TsJOPWXxQMw

  • Sind „flimmerfreie“ LED-Lampen und LED-Bildschirmgeräte wirklich flimmerfrei?

    Üblicherweise ist mit „flimmerfrei“ gemeint, dass ein normalsichtiger Mensch den Hell-Dunkel-Wechsel einer Lichtquelle nicht mehr bewusst erkennen sollte.
    Die Bezeichnung ist jedoch nicht geschützt und kann einem Produkt folglich als Eigenschaft zugeordnet sein, ohne hierfür definierte Anforderungen erfüllen zu müssen.

    Der Bericht „Wer misst misst Mist – Fallstricke bei der Flicker-Messung“ zeigt, warum als „flimmerfrei“ gekennzeichnete Produkte durchaus erkennbar flimmern können.
    https://www.licht-flicker.de/flimmer/wer-misst-misst-mist-fallstricke-bei-der-flicker-messung/


    >> Eine Idee für Flimmern, das vom Oszilloskop nicht erkannt wird, wäre Wobbeln. Da wandert die Austastung durch das Spektrum, aber im Integral bleibt es gleich hell. Das kann man mit Filtern prüfen. Wenn die Lampenhersteller solche Tricks anwenden, ziehen sie mit den Autoherstellern gleich. <<
    F. Vohla, Verschwundene Nacht
    https://vohla.de/verschwundene_nacht/mitmachen.html

  • Der Letzte macht das Licht an!

    >> Von Oktober 2006 bis November 2007 wurden Auswirkungen der Beleuchtung des Bonner „Post-Tower“-Hochhauses auf die Vogelwelt beobachtet. Über 1000 Vögel aus 29 Arten wurden im Untersuchungszeitraum unmittelbar an den erleuchteten Turm und seine Nebenanlagen gelockt und verloren hier ihre Orientierung; 200 wurden dabei sofort getötet, weitere wurden verletzt und kamen vermutlich später noch um. Die Tiere kollidierten mit den Glasscheiben der Fassaden oder fielen zu Boden, nachdem sie im bzw. am Licht umhergeflattert waren. Die Anlock- und Irritationswirkung wurde vorwiegend während des Herbstzuges zwischen dem dritten Julidrittel und dem ersten Novemberdrittel festgestellt, in geringerem Umfang auch während des Frühjahrszuges zwischen dem zweiten März- und dem zweiten Maidrittel. Sommergoldhähnchen und Rotkehlchen waren besonders stark betroffen. <<

    >> Manchen der noch flugfähigen Tiere gelang es nicht, den beleuchteten Bereich der Passage in die Dunkelheit außerhalb der Gebäude zu verlassen, sie kehrten kurz vor dem Ende der Passage um und flogen wieder in diese zurück. Dies wiederholte sich bei denselben Vögeln teilweise mehrfach. <<

    https://www.nw-ornithologen.de/images/textfiles/charadrius/charadrius45_1_1_19_haupt.pdf

  • Wie können wir die aktuelle Lichtpolitik mitgestalten?

    Fallberichte über Kunstlicht-Unverträglichkeiten liegen den zuständigen Untersuchungsbehörden zur Bewertung bevölkerungsmedizinisch relevanter Zusammenhänge bislang nicht oder nur in unzureichender Größenordnung vor.
    Die Politik kann allerdings nur auf Interessen eingehen, die ihr bekannt sind.

    Indem wir unseren Mitmenschen gegenüber unsere Bedürfnisse mitteilen, können wir Großes bewirken.
    Solange wir aus Scham oder der Angst, unangenehm aufzufallen oder aus einer Leistungserwartung heraus verschweigen was wir brauchen und was uns gut tut, stehen wir uns selbst wie auch einer Lösung im Wege.

    Also ist Betroffenen angeraten:

    • sich mit Gleichgesinnten zusammenzufinden, um sich gegenseitig zu unterstützen und gemeinsam nach Lösungsstrategien zu suchen
    • sich zwecks Beratung, Untersuchung und Therapie an medizinische Einrichtungen zu wenden
    • den Arbeitgeber bzw. die Schulleitung auf die bedarfsgerechte Gestaltung des Tätigkeitsortes anzusprechen
    • die Krankenkasse miteinzubeziehen
    • sich bezüglich Nachteilsausgleichen an die örtlichen Sozialleistungsträger zu wenden

    Bittet um Hilfe.

  • TV-Beitrag: LED-Scheinwerfer im Straßenverkehr

    SWR / ZUR SACHE! / Abspielzeit: 6 min

    >> Licht-Attacken können gefährlich enden. Denn wer von einem entgegenkommenden Fahrzeug mit LED-Scheinwerfern geblendet wird, der sieht erst einmal sekundenlang Nichts! <<

    Wen das besonders betrifft, zeigt der folgende Beitrag.

    https://www.youtube.com/watch?v=XBe92G9kQrc