Pet 2-19-18-272-008095
Eine parlamentarische Prüfung erbaten wir hinsichtlich folgender Inhalte:
- Überprüfung und Kennzeichnung von Lampen und Bildschirmgeräten bezüglich ihrer Seheignung.
- Ergänzende harmonisierte Anforderungen an die photobiologische Sicherheit von Lampen und Bildschirmgeräten betreffs Lichtflimmern, Blendung, Weitere Effekte.
- Feststellung, inwieweit der gesundheitliche Verbraucherschutz betreffs des Lichtflimmerns in der Verantwortung der Hersteller liegt.
- Prüfung bevölkerungsmedizinisch relevanter Zusammenhänge in Hinblick auf die gesundheitlichen Effekte sichtbaren und nichtsichtbaren Lichtflimmerns sowie einer möglichen Blaulicht-Gefährdung.
- Klärung der Zuständigkeit für die Belange von Kunstlicht-Betroffenen.
Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am
17. Oktober 2019 beschlossen, sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.