EU-Petition: Wiedereinführung von Nahinfrarotem Licht

Petition Nr. 0447/2020

Auf Grundlage unserer Anfrage vom 10.04.2020, zur Wiedereinführung von Nahinfrarotem Licht in künstliche Lichtumgebungen, ist nun ein Petitionsverfahren eröffnet worden.

Unser diesbezügliches Anliegen haben wir im Blog-Beitrag „Ohne ROT im Licht geht es scheinbar nicht?!“ veröffentlicht.

Die Petition wurde wie folgt zusammengefasst:

>> Der Petent fordert das Parlament dazu auf, bei der Planung von Beleuchtung gesundheitspolitische Überlegungen zu berücksichtigen und die Verwendung von Nahinfrarotlichtquellen in der Umgebung zu unterstützen. In der Petition erläutert der Petent die positive Wirkung von Nahinfrarotbeleuchtung auf die Gesundheit, die negative Effekte von LED-, OLED- und HEVL-Beleuchtung (TV, Mobiltelefone, LEDBirnen usw.) ausgleichen könne.<<

https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0447%252F2020/html/Petition-No-0447%252F2020-by-M.B-%2528German%2529%252C-on-behalf-of-Selbsthilfegruppe-Lichtgesundheit%252C-on-installing-near-infrared-light-in-the-environment

Korrekturanfrage

Da der Kurztitel, wie auch die Zusammenfassung durch die zuständige Stelle fehlerhaft bzw. missverständlich formuliert sind, baten wir um zeitnahe Korrektur. Hierzu wandten wir uns schriftlich an das Europe Direct Kontaktzentrum sowie an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, von der wir über alle Maßnahmen im Zusammenhang mit unserer Petition auf dem Laufenden gehalten werden.

Wir führten erneut aus, dass unser Anliegen die Wiedereinführung von nahinfraroten Kunstlichtquellen in künstlichen Lichtumgebungen, entsprechend gesundheitlicher Erwägungen, ist. Erklärend fügten wir an, dass sich künstliche Lichtumgebungen vornehmlich in Innenräumen von Gebäuden oder Fahrzeugen finden und zudem kommunale Beleuchtungsaufgaben betreffs Öffentlicher Verkehrs- und Gehwege zu berücksichtigen seien.

Eine Korrektur ist indes noch immer nicht erfolgt (Stand 05.11.2021).