Autor: SHI-LG

  • Kunstlicht-Betroffenem wird Zuschuss für Fahrdienst gewährt

    Um sicher an seinen Arbeitsort zu gelangen, wurde einem unserer Mitglieder ein Zuschuss für die Beförderung durch einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung gewährt.

    Diese Entscheidung beruht auf § 49 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX und § 9 Abs. 1 der Kraftfahrzeughilfeverordnung.
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/__9.html

    Aufgrund seiner Kunstlicht-Unverträglichkeit konnte der Betroffene seinen Arbeitsweg zuletzt nicht mehr ohne erhöhte Unfallgefahr selbstständig zurücklegen. Dank dieser Teilhabehilfe wird es dem Betroffenen nun wieder ermöglicht, statt seiner beengten Häuslichkeit, ein nach seinen Lichtbedürfnissen eingerichtetes Büro in Nachbarschaft zur Geschäftsstelle seines Arbeitgebers zu nutzen.

    Der Zuschuss wird für ein Jahr gewährt und ist bei Fortbestehen des Hilfebedarfs jeweils für ein weiteres Jahr zu beantragen.
    Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus dem Einkommen sowie der Fahrdistanz.

  • Treatment 3 of our petition procedures in the session of the European Parliament on 09.11.2021

    On 9 November, the Petitions Committee of the European Parliament will meet to discuss 3 of our petitions. This concerns the EU petitions 0808/2018, 1180/2019 and 0447/2020.
    Petition No. 1180/2019 is based on our Bundestag petition
    Pet 2-19-18-272-008095, which was forwarded to the European Parliament as a result of the resolution recommendation by the German Bundestag.

    The meeting of the Petitions Committee is expected to take place at around 5.45 p.m. and can be followed via webstream as a live broadcast at the following link:
    http://www.europarl.europa.eu/committees/de/peti/home.html
    A recording of the meeting will be available from the following day.

    Thankfully accepting the short-term offer of the Committee Secretariat, we have once again commented on our 3 petitions before the meeting on 9 November.
    We submitted the comments yesterday in German and English to the e-mail address of the secretariat. As an attachment, we included our guide to supporting people with artificial light intolerance entitled „This is how you can help“.
    Below are the comments on the petitions.

    Petition Nr. 0808/2018

    Petitioner: M.B., German citizen

    As already mentioned, I am extremely impaired by the flickering light from LED/OLED and fluorescent lamps as well as screen devices and everyday objects illuminated with them. In addition to massive visual impairments and the resulting orientation difficulties, I sometimes suffer violent, involuntary physical overreactions. Even so-called „flicker-free“ illuminants and screens with smoothing are not yet tolerable for me. On the other hand, I am fine with incandescent lamps and unlit e-ink screens.

    In order to cope with everyday life, I am now dependent on specialist, disability-friendly support in situations where I can no longer carry out visual tasks independently or without eye pain, migraines, vegetative disorders or a risk of accident and injury.

    Consequently, the intolerance to flickering electric light sources means for me:

    • a barrier in everyday life,
    • a safety as well as health risk,
    • a burden on mobility and self-determination,
    • an obstacle to the pursuit of gainful employment.

    In the meantime, the new flicker limits of Regulation (EU) 2019/2020 point in a positive direction. However, the values are still far too high for my needs.
    I would like to express my regret that flickering electrical light sources, such as VDUs, electrical appliances, digital displays, children’s toys, clothing, furniture, decorative items, street lamps, signal lamps, bicycle lighting or even illuminated vehicles and their trailers are excluded from the limit value regulation. Light-based transmission applications – referred to as Connected Lighting Systems (CLS) in the text of the regulation – are also exempt. However, the data transfer takes place by means of targeted light-dark changes – so by light flicker. Moreover, the increase in light flicker of electric light sources during the use phase is not mentioned in ANNEX V within the scope of the endurance test procedure.

    Therefore, I ask you, Honourable Members of the Committee on Petitions, to support me in my request to label electrical light sources with regard to their visual aptitude as well as their nervous and hormonal compatibility. In addition to power consumption and luminous flux (lumens), this could be an important decision criterion for barrier-free building projects.

    Petition Nr. 1180/2019

    We humans can be affected in very different ways by electric light and its by-products. However, many people are not even aware of the problems that the „wrong“ light can cause in everyday life.

    Since electric light based on LED and fluorescent lamps is used in almost all areas of life nowadays, the radius of action of people with artificial light intolerance is correspondingly limited.
    How participation in life in society can be guaranteed despite artificial light intolerance cannot be answered at present. So far, at least, people affected by artificial light have not been taken into account in terms of accessibility. But how can those affected get to kindergarten and school, to the workplace and training centre safely and without health effects when traffic lights and street lamps as well as trams, buses, trains, cars and other vehicles are equipped with LEDs inside and out and digital advertising systems and smartphones make it even more difficult to get around? How can participation take place at the place of activity? How can these people participate unhindered in cultural and leisure events if only LED and fluorescent lamps are used for general lighting? How can people affected by artificial lighting attend further education, seminars and conferences? How do they find their way around hotels? What about visits to the doctor, hospital stays, rehabilitation measures or cures? How can they go shopping for daily necessities independently?

    As if all this were not enough of a barrier, medical identification of „light-sensitive patients“ has, according to our experience, so far failed mainly due to the methods and devices required for detection, as these would first have to be developed and tested. And so there is currently a lack of knowledge about intolerances and possible risks, on the basis of which quality-of-life-enhancing assistance could be provided.

    Also, according to Regulation (EU) 2019/2020 – ANNEX I, Definitions for the Annexes, (61) & ANNEX II, Ecodesign requirements, 3. information requirements, (e) – an „incandescent lamp on prescription“ for light-sensitive people is not yet available in Germany, neither in pharmacies nor in medical supply shops. According to the letter of the GKV-Spitzenverband of 15.02.2021 to us, the inclusion of corresponding lamps in the list of medical aids is necessary beforehand. For this purpose, a manufacturer would have to be found who can put the already phased-out incandescent lamps back on the market with proof of the medical benefit.
    In addition, the widespread use of LED lamps has meant that commercially available luminaires now provide less electrical power (watts) than was previously generally the case. Both the lampholders themselves and the wire in the current-conducting cable are of smaller dimensions and therefore no longer suitable for all types of lamps. Consequently, if the current consumption of the „incandescent lamp on prescription“ is too high, the luminaire may be overloaded and even cause a cable fire.

    Your assistance, Honourable Members of the Committee on Petitions, can help to ensure that:

    • in the design of electric light sources,
    • by making available incandescent lamps and compatible luminaires,
    • in the medical registration of artificial light incompatibilities,
    • in the creation of accessibility

    the needs of sensitive groups of people are also taken into account responsibly in the future.

    Petition Nr. 0447/2020

    As stated in our letter of 10.04.2020, we support the reintroduction of near-infrared electric light sources in artificial lighting environments.

    Although more operating current is required for near-infrared electric light sources than for short-wave HEVL light sources, this parameter could be put into perspective upon further consideration. This is because the use of HEVL light sources could lead to adverse health effects in the long term that are relevant to population medicine. This, in turn, would have to be compensated by a higher use of energy and resources.
    In this context, we pointed out that near-infrared light seems to be suitable to mitigate negative effects of HEVL light sources on human health.

    Since this potential risk is of important economic significance due to the widespread use of HEVL light sources, we suggest a proactive intervention. In this regard, we ask you, Honourable Members of the Committee on Petitions, for your assistance in taking appropriate precautionary measures.

  • Behandlung 3 unserer Petitionsverfahren in der Sitzung des Europaparlaments am 09.11.2021

    Am 9. November findet eine Sitzung des Petitionsausschusses des Europaparlaments statt, zu der gleich 3 unserer Petitionsverfahren behandelt werden. Dies betrifft die EU-Petitionen 0808/2018, 1180/2019 und 0447/2020.
    Petition Nr. 1180/2019 basiert auf unserer Bundestagspetition
    Pet 2-19-18-272-008095, welche dem Europäischen Parlament infolge der Beschlussempfehlung vom Deutschen Bundestag zugeleitet wurde.

    Die Sitzung des Petitionsausschusses ist voraussichtlich gegen 17:45 Uhr per Webstream als Direktübertragung unter folgendem Link mitzuverfolgen: http://www.europarl.europa.eu/committees/de/peti/home.html
    Eine Aufzeichnung der Sitzung ist ab dem Folgetag abrufbar.

    Das kurzfristige Angebot des Ausschuss-Sekretariats dankend annehmend, haben wir vor dem Sitzungstermin am 9. November zu unseren 3 Petitionen nochmals Stellung genommen.
    Die Stellungnahmen reichten wir gestern in deutscher und englischer Sprache unter der angegebenen E-Mail-Adresse des Sekretariats ein. Als Anlage fügten wir unseren Leitfaden zur Unterstützung von Menschen mit einer Kunstlicht-Unverträglichkeit mit dem Titel „So können Sie helfen“ bei.
    Nachfolgend sind die Stellungnahmen zu den Petitionen aufgeführt.

    Petition Nr. 0808/2018

    Petent: M.B., deutsche*r Staatsangehörige*r

    Wie bereits dargestellt, bin ich durch das Lichtflimmern aus LED/OLED- und Leuchtstofflampen sowie damit beleuchteter Bildschirmgeräte und Gebrauchsgegenstände, extrem beeinträchtigt. Neben massiven Seheinschränkungen und daraus resultierenden Orientierungsschwierigkeiten erleide ich teils heftige, unwillkürliche körperliche Überreaktionen. Selbst sogenannte „flimmerfreie“ Leuchtmittel und Bildschirme mit Glättung sind für mich noch nicht verträglich. Mit Glühlampen sowie unbeleuchteten E-Ink-Bildschirmen hingegen, geht es mir gut.

    Zur Alltagsbewältigung bin ich inzwischen auf fachliche, behindertengerechte Unterstützung in Situationen angewiesen, in denen ich Sehaufgaben nicht mehr selbstständig oder nicht ohne Augenschmerzen, Migräne, vegetative Störungen oder ein Unfall- und Verletzungsrisiko realisieren kann.

    Die Unverträglichkeit gegenüber flimmernden elektrischen Lichtquellen bedeutet für mich folglich:

    • eine Barriere im Alltag,
    • ein Sicherheits- sowie Gesundheitsrisiko,
    • eine Belastung für Mobilität und Selbstbestimmtheit,
    • ein Hindernis bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Indes weisen die neuen Flimmer-Grenzwerte der Verordnung (EU) 2019/2020 in eine erfreuliche Richtung. Allerdings sind die Werte für meine Bedürfnisse noch entschieden zu hoch angesetzt.
    Mein Bedauern möchte ich darüber zum Ausdruck bringen, dass flimmernde elektrische Lichtquellen, wie etwa Bildschirmgeräte, Elektrogeräte, digitale Anzeigen, Kinderspielzeug, Kleidung, Möbel, Deko-Artikel, Straßenlaternen, Signalleuchten, Fahrradbeleuchtung oder auch beleuchtete Fahrzeuge und deren Anhänger von der Grenzwert-Regelung ausgenommen sind. Für lichtbasierte Übertragungsanwendungen – im Verordnungstext als vernetzte Lichtquelle (CLS) bezeichnet – gelten ebenfalls Ausnahmen. Doch geschieht hierbei der Datentransfer mittels gezielter Hell-Dunkel-Wechsel – also Lichtflimmern. Überdies findet in ANHANG V die Zunahme des Lichtflimmerns von elektrischen Lichtquellen während der Nutzungsphase keine Erwähnung im Rahmen des Dauerprüfverfahrens.

    Daher bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, mich in meinem Anliegen zu unterstützen, elektrische Lichtquellen hinsichtlich ihrer Seheignung sowie ihrer nervlichen und hormonellen Verträglichkeit zu kennzeichnen. Gerade für barrierefreie Bauvorhaben könnte hierdurch, neben Stromverbrauch und Lichtstrom (Lumen), ein bedeutsames Entscheidungskriterium hinzugewonnen werden.

    Petition Nr. 1180/2019

    Wir Menschen können auf ganz unterschiedliche Weise durch elektrisches Licht und dessen Nebenprodukte beeinträchtigt sein. Welche Probleme das „falsche“ Licht im Alltag bereiten kann, ist vielen Menschen jedoch gar nicht bewusst.

    Da heutzutage in nahezu allen Lebensbereichen elektrisches Licht, basierend auf LED- und Leuchtstofflampen, Anwendung findet, ist der Aktionsradius von Menschen mit einer Kunstlicht-Unverträglichkeit entsprechend eingeschränkt.
    Wie die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft trotz Kunstlicht-Unverträglichkeit gewährleistet werden kann, ist derzeit nicht zu beantworten. Bisher jedenfalls werden Kunstlicht-Betroffene im Sinne der Barrierefreiheit nicht berücksichtigt. Doch wie gelangen Betroffene sicher und ohne gesundheitliche Auswirkungen in Kindergarten und Schule, an Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte, wenn Ampeln und Straßenlaternen ebenso wie Bahn, Bus, Zug, Auto und andere Fahrzeuge innen wie außen mit LED ausgerüstet sind und zudem digitale Werbeanzeigen und Smartphones die Wege zusätzlich erschweren? Wie kann die Teilhabe am Tätigkeitsort erfolgen? Wie können diese Personen ungehindert an Kultur- und Freizeitveranstaltungen teilnehmen, wenn zur Allgemeinbeleuchtung ausschließlich LED- und Leuchtstofflampen genutzt werden? Wie können Kunstlicht-Betroffene Weiterbildungen, Seminare und Tagungen besuchen? Wie finden sie sich in Hotels zurecht? Wie steht es mit Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, Reha-Maßnahmen oder Kuren? Wie können die Einkäufe von Dingen des täglichen Bedarfs selbstständig erfolgen?

    Als wäre all dies noch nicht Barriere genug, scheitert eine medizinische Identifikation „lichtempfindlicher Patienten“ nach unseren Erfahrungen bislang überwiegend an den, für eine Feststellung erforderlichen Methoden und Geräten, da diese zuvorderst entwickelt sowie erprobt werden müssten. Und so fehlt momentan das Wissen über Unverträglichkeiten und mögliche Risiken, auf dessen Grundlage Lebensqualität steigernde Hilfeleistungen erbracht werden könnten.

    Auch ist für lichtempfindliche Menschen eine „Glühlampe auf Rezept“ laut der Verordnung (EU) 2019/2020 – ANHANG I, Begriffsbestimmungen für die Anhänge, (61) & ANHANG II, Ökodesign-Anforderungen, 3. Informationsanforderungen, e) – in Deutschland bislang weder in Apotheken noch in Sanitätsfachgeschäften zu beziehen. Laut Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 15.02.2021 an uns, ist vorab die Aufnahme entsprechender Leuchtmittel in das Hilfsmittelverzeichnis erforderlich. Hierzu müsste sich ein Hersteller finden, der die bereits ausgephasten Glühlampen unter Nachweis des medizinischen Nutzens wieder Inverkehrbringen kann.
    Zudem hat die flächendeckende Verbreitung von LED-Lampen dazu geführt, dass im Handel erhältliche Leuchten inzwischen weniger elektrische Leistung (Watt) bereitstellen als bisher allgemeinhin üblich. Sowohl die Fassungen selbst als auch der Draht im stromleitenden Kabel sind geringer dimensioniert und hierdurch nicht mehr für alle Lampenarten geeignet. Infolge einer zu hohen Stromabnahme der „Glühlampe auf Rezept“ kann es folglich zur Überlastung der Leuchte und somit sogar zu einem Kabelbrand kommen.

    Ihre Mithilfe, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, kann dazu beitragen, dass:

    • bei der Gestaltung von elektrischen Lichtquellen,
    • durch das Verfügbarmachen von Glühlampen und kompatiblen Leuchten,
    • bei der medizinischen Erfassung von Kunstlicht-Unverträglichkeiten,
    • bei der Schaffung von Barrierefreiheit

    künftig auch die Bedürfnisse von empfindlichen Personengruppen verantwortungsvoll berücksichtigt sind.

    Petition Nr. 0447/2020

    Wie in unserem Schreiben vom 10.04.2020 ausgeführt, befürworten wir die Wiedereinführung von nahinfraroten elektrischen Lichtquellen in künstlichen Lichtumgebungen.

    Wenngleich für nahinfrarote elektrische Lichtquellen mehr Betriebsstrom aufzuwenden ist, als für kurzwellige HEVL-Lichtquellen, könnte sich dieser Parameter bei weiterführender Betrachtung relativieren. Dies, da sich durch die Verwendung von HEVL-Lichtquellen langfristig nachteilige gesundheitliche Folgewirkungen in bevölkerungsmedizinisch relevanten Größenordnungen einstellen könnten. Was wiederum durch einen höheren Energie- und Ressourceneinsatz zu kompensieren wäre.
    In diesem Zusammenhang wiesen wir darauf hin, dass nahinfrarotes Licht dazu geeignet scheint, negative Auswirkungen von HEVL-Lichtquellen auf die menschliche Gesundheit abzumildern.

    Da diesem möglichen Risiko aufgrund der weiten Verbreitung von HEVL-Lichtquellen eine wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung beizumessen ist, regen wir eine vorausschauende Intervention an. Hierbei bitten wir Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, um Ihre Mithilfe beim Ergreifen geeigneter Vorsorgemaßnahmen.

  • Bundestags-Petition: Unterstützungsmöglichkeiten für Kunstlicht-Betroffene

    Pet 2-19-15-2125-029431

    Den Deutschen Bundestag baten wir um Mithilfe bei der Erarbeitung von Unterstützungsmöglichkeiten für Kunstlicht-Betroffene.
    Wir sprachen an:

    • die Notwendigkeit der Entwicklung von Diagnose-Verfahren zur medizinischen Beurteilbarkeit Kunstlicht-bedingter Beeinträchtigungen
    • die Anerkennung einer Kunstlicht-Unverträglichkeit als Behinderung
    • die Schaffung von Nachteilsausgleichen für Kunstlicht-Betroffene
    • die Überarbeitung von Anforderungen an künstliche Lichtquellen

    Hierzu bezieht der Petitionsausschuss wie folgt Stellung:

    >> Für die gesundheitliche Beeinträchtigung durch LED-Beleuchtung sollten medizinische Behandlungsmethoden für Betroffene erarbeitet werden. Daran anknüpfend sollten umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten – auch finanzieller Art – geschaffen werden. […] In der VersMedV sind nur die Teilhabeeinschränkungen genannt, die für die versorgungsmedizinische Begutachtung besonders relevant sind. Dass die Kunstlichtunverträglichkeit in der VersMedV nicht genannt ist, bedeutet keineswegs, dass dadurch die Anerkennung einer Behinderung aufgrund einer Kunstlichtunverträglichkeit ausgeschlossen ist. Hierzu ist festgelegt, dass ’bei Gesundheitsstörungen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, (…) der GdS in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen‘ ist. <<

    (Hervorhebungen im Original)

  • E-Ink-Monitor für den Büroeinsatz – ONYX Boox Max 3 vs. Dasung Paperlike HD

    Von Januar bis März 2021 haben wir die beiden 13,3 Zoll-Bildschirmgeräte ONYX Boox Max 3 https://onyxboox.com/boox_max3 und Dasung Paperlike HD https://dasung-tech.myshopify.com/ auf ihre Monitor-Tauglichkeit hin miteinander verglichen.

    Einen Erfahrungsbericht zum Paperlike HD von Dasung hatten wir bereits im November 2020 veröffentlicht.

    Herzlichen Dank an dieser Stelle der Firma Haase & Martin GmbH – Digitale Lösungen https://www.epaper-displays.de/, die uns das ONYX Boox Max 3 leihweise für den Vergleich zur Verfügung gestellt hat.

    1. Technisches

    Während der Dasung als E-Ink-Monitor konzipiert ist, handelt es sich beim ONYX um ein Android-Tablet mit optionalem Monitor-Modus. Sowohl der Dasung als auch das ONYX nutzen ein 13,3 Zoll-Panel der Firma E-Ink, mit 16 Graustufen. Bei beiden E-Ink-Geräten identisch, sind der Videoanschluss per HDMI, die Stromversorgung mittels USB sowie die maximale Auflösung von 2200 × 1650 Bildpunkten. Die Aktualisierungsrate des Dasung liegt bei 40 Hz, diejenige des ONYX bei 27 Hz. Der Dasung ist ohne zeitliche Einschränkungen nutzbar. Das ONYX verbraucht während des Betriebs im Monitor-Modus – zumindest laut Akku-Ladezustandsanzeige – mehr Strom, als über die USB-Verbindung nachgeladen wird. Die mitgelieferten Anschlusskabel sind bei beiden E-Ink-Geräten knapp bemessen. Für das ONYX finden sich im Elektrofachmarkt problemlos längere USB- bzw. HDMI-Kabel. Beim Dasung liegt das spezielle Verbindungskabel vorsorglich doppelt bei, das den Video- und Stromanschluss kombiniert auf Micro-HDMI ausgibt.

    Getestet haben wir mit drei PCs – zwei Intel-Systemen und einem AMD-System. Je mit integrierter Grafikeinheit, SSD-Festplatte, 8 GB RAM und Windows 10 Pro. Die leistungsstärkste Prozessoreinheit bietet, mit 4 × 3,5 GHz, unser AMD-System.

    2. Bedienung

    Der Dasung wird wie ein handelsüblicher Monitor am PC angeschlossen, per Plug and Play als solcher erkannt und über die Windows- sowie Grafikkartentreiber-Einstellungen konfiguriert. Über die Auswahlknöpfe am unteren Bildschirmrand kann die Feinabstimmung vorgenommen werden.

    Um das ONYX als Monitor zu betreiben, wird es mit dem PC verbunden und – per Touch-Befehl in der Tablet-Oberfläche – der Monitor-Modus aktiviert. Die optimalen Windows- sowie Grafiktreibereinstellungen sind mit denen des Dasung identisch. Gesteuert wird das ONYX per Maus und Tastatur. Jedoch lässt sich per Touch-Befehl über zwei ausklappbare Menüs – am oberen und unteren Seitenrand – das angezeigte Bild rotieren, der Kontrast einstellen und der Refresh Mode auswählen (welcher Überlagerungseffekte entfernt).

    3. Anzeigegröße

    Bildinhalte beider E-Ink-Monitore sind aufgrund der Bildschirmgröße von 13,3 Zoll – was beinahe einem A4-Blatt im Querformat entspricht – teils nicht gut erkennbar bzw. darstellbar. Nicht zuletzt auch deshalb, da manches Programm die unter Windows vorgenommenen Einstellungen ignoriert. Selbst bordeigene Oberflächen halten sich nicht vollständig an die Größenvorgaben. Dies wiederum macht ein Hantieren mit Skalierung, Bildschirmlupe und Textgröße erforderlich.

    4. Bildschärfe

    Die Detailgenauigkeit des Dasung ist überragend. Selbst winzigste Schrift wird gestochen scharf dargestellt. Das Menü unseres Druckertreibers beispielsweise zeigt seine Schrift – trotz 200 %iger Skalierung und Textgröße 170 – mit gerade einmal 1 mm Höhe an. Jedoch bleiben auch bei maximaler Vergrößerung mit der Windows-Bildschirmlupe alle Buchstaben und Symbole makellos.

    Das Schriftbild des ONYX im Tablet-Modus ist ganz passabel, allerdings nicht vergleichbar mit jenem des Dasung. Im Monitor-Modus des ONYX dagegen, sind dargestellte Programmfenster, Schrift, Icons, … fransig, unscharf, verwischt, unvollständig und teils mit weißen Streifen durchzogen. Damit erinnert das Schriftbild eher an einen Drucker, dessen Patrone gereinigt gehört. Da die Wahl von Anzeigemodi sowie Kontrast – zu erreichen über die beiden Ausklappmenüs – zu keiner Verbesserung führte, sind wir die Design-, Farb-, Hintergrund- sowie Zusätzliche Anzeigeeinstellungen unter Windows 10 durchgegangen. Wir überprüften ebenfalls die Grafiktreibereinstellungen und experimentierten mit der Skalierung. – Ohne Ergebnis. Das unsaubere Bild blieb uns auf allen drei PC-Systemen erhalten. Einzig beim Vergrößern der Bildinhalte fielen uns die Darstellungsfehler weniger auf. Was jedoch aufgrund der geringen Bildschirmmaße nicht praktikabel scheint. E-Mails zu verfassen oder ein E-Book über die Online-Bibliothek zu lesen, war jedenfalls beschwerlich. Zumindest ließen sich Fotos gut erkennen. Sie wirkten aber allesamt wie ein Kupferstich.

    5. Anzeigegeschwindigkeit

    Eingetippte Schrift ebenso wie Programm- und Webseiteninhalte erscheinen unverzüglich auf dem Bildschirm des Dasung. Die Maus-Ansteuerung ist bei passender Einstellung beinahe flüssig. Das Verschieben und Sortieren von Dateien erfordert aber – auch bedingt durch die geringe Bildschirmabmessung – mehr Konzentration, als wir dies von unserem Kathoden-Monitor und den LED-Monitoren her kennen.

    Verglichen mit dem Dasung, wirkt das ONYX geradezu behäbig. Daran änderte auch der Wechsel in einen anderen Anzeigemodus sowie das Anpassen des Kontrastes (laut Handbuch S. 85 ff.) nichts. Eingetippte Schrift erscheint verzögert auf dem Bildschirm und ein Objekt mit der Maus anzuwählen, erfordert Geschicklichkeit, Geduld sowie Frustrationstoleranz. Der hakelige Mauszeiger hopst über den Bildschirm, ist dabei mal sichtbar, mal nicht. Zudem friert das Bild des ONYX zwischenzeitlich immer wieder für bis zu mehrere Sekunden lang ein, was zwangsweise Nutzungspausen zur Folge hat. Besonders häufig trat dieser Zustand bei eingeblendeten Werbevideos auf. Ungeachtet der schwarz-weiß-Anzeige, sind das ONYX ebenso wie der Dasung zum Abspielen derlei Videosequenzen schlichtweg zu langsam. Was sich in auffälligen hell-dunkel-Wechseln der angezeigten Bildinhalte ausdrückt – also indirektem Flimmern.

    6. Indirektes Flimmern

    Sowohl der Dasung als auch das ONYX besitzen keine integrierte Beleuchtung, die ein Flimmern durch Schwankungen in der Lichthelligkeit verursachen könnte. Überdies werden Bildinhalte nur dann aktualisiert, wenn neue Informationen verfügbar sind. Ganz im Gegensatz zu Kathoden- oder LED-Bildschirmgeräten, die selbst bei statischen Bildinhalten beständig ihre Anzeige aktualisieren müssen – was den Sehkomfort einschränken, die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen und darüber hinaus zu körperlichen Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit, Migräne oder epileptischen Reaktionen führen kann. Dennoch kommt es auch beim Dasung sowie beim ONYX durch Nachladen mitunter zu einem Flimmer-Effekt. Bewegen wir etwa die Maus über ein Bild oder ein farbig (in unserem Falle grau) unterlegtes Kontextmenü, entsteht Flimmern. Weiterhin ist bei sich beständig aktualisierenden Internetseiten ein störendes Flimmern zu vermelden. So kommt es, dass wir beispielsweise bei „Google Maps“ einen Screenshot der gewünschten Destination anfertigen müssen, um auf diesem schließlich Einzelheiten erkennen zu können. Werbeeinblendungen, Laufschriften oder Ladebalken wirken sich ebenfalls störend aus.

    Beim Dasung (40 Hz) beeinträchtigen diese hell-dunkel-Wechsel maßgeblich das Erkennen. Beim langsameren ONYX (27 Hz) wurde dem Verfasser dieser Zeilen vom indirekten Flimmern wiederholt übel und es verursachte ihm ein ums andere Mal anhaltende Kopfschmerzen.

    Zur Reduzierung oder gar Vermeidung indirekten Flimmerns sind womöglich angepasste Programmoberflächen für die E-Ink-Nutzung erforderlich…

    7. Das ONYX als mobiles Gerät

    Zum Lesen von PDF-Dokumenten außerhalb des Büros ist das ONYX recht nützlich. Die Anzeigegröße von beinahe A4 ermöglicht das direkte Vergleichen zweier Dokumente nebeneinander. Die Bildschärfe kann allerdings nicht mit jener moderner eBook-Reader mithalten.

    Für den mobilen Einsatz lassen sich im Monitor-Modus des ONYX Daten übertragen, organisieren und löschen – falls das Maus-Rodeo dies zulässt… Der Datentransfer ist jedoch nicht durchwegs gewährleistet, da das ONYX trotz USB-Verbindung mitunter nicht erkannt und folglich nicht als Speichermedium oder Gerät im Arbeitsplatz aufgelistet wird. Ein Wechsel in den Tablet- und zurück in den Monitor-Modus, ein Neuverkabeln, ein Neustart des ONYX wie auch des PCs, bleiben hier ohne Ergebnis. Erst mit Herunterfahren unseres AMD-PCs und dem Betätigen des Netzschalters, wird der ONYX nach anschließendem Hochfahren als „Max 3“ wieder im Arbeitsplatzfenster aufgeführt (unsere Windows-Treiber waren aktuell und Gerätetreiber für das ONYX waren auf der Herstellerseite nicht verfügbar). Gelingt die Geräte-Erkennung, ist die Datenübertragung trotz USB 3.0 -Schnittstelle teils überraschend langsam. Zum Überspielen eines 460 MB großen Musikalbums auf den internen Speicher des ONYX per Drag and Drop beispielsweise, benötigten wir beinahe 8 Minuten. – Dies entspricht etwa 1 MB/s. Ein weiteres Musikalbum mit 800 MB ließ sich anderntags innerhalb einer halben Minute, also mit etwa 27 MB/s, übertragen (die Auslastung unseres PCs war in beiden Fällen konstant niedrig).

    Im Tablet-Modus des ONYX fanden wir keine Möglichkeit, die überspielten Musikalben vollständig zu entfernen. Lediglich die einzelnen Musiktitel ließen sich löschen, nicht jedoch die Albenordner selbst. Diese verblieben als Artefakte im Gerätespeicher. Unsere PDF-Dokumente konnten wir indes problemlos wieder entfernen.

    8. Fazit

    Die Anwendbarkeit des ONYX als PC-Monitor ist erheblich eingeschränkt. Aus unserer Sicht empfiehlt sich die Nutzung im Büroalltag daher nicht. Im Gegensatz dazu ist der Dasung für einen täglich mehrstündigen Büroeinsatz – zum Verfassen von Texten und die textbezogene Internetrecherche – gut geeignet. Lediglich seine Größe und die Aktualisierungsrate von nur 40 Hz sind beim Organisieren von Dateien sowie bei der Darstellung mancher Bildinhalte hinderlich.

    9. Ausblick

    Der Verkaufsstart eines 25,3 Zoll-Modells mit höherer Aktualisierungsrate wurde uns zu Jahresanfang von Dasung angekündigt. Sobald sich ein Exemplar aus Festland-China importieren lässt, berichten wir darüber.

  • Lichtverschmutzung begünstigt Frühgeburten

    Lichtverschmutzung entsteht durch das sich in der Atmosphäre ausbreitende künstliche Licht unvollständig abgeschirmter oder nach oben gerichteter Lichtquellen sowie den Reflexionen von beleuchteten Straßen und Gebäudeoberflächen.
    Staub- und Gasmoleküle in der Atmosphäre streuen dieses Licht und erzeugen einen leuchtenden Hintergrund, der je nach Wetterbedingungen in seiner Intensität variiert. Dieses diffuse Leuchten – Skyglow genannt – findet sich in der gesamten entwickelten Welt als glühende Lichtkuppeln über Städten, Häfen, Industrieanlagen, … und lässt jene zunehmende Licht- und damit Energieverschwendung weithin sichtbar werden.

    Schlafstörungen durch Einwirken der nächtlichen Lichtverschmutzung auf die zirkadiane Steuerung sind für viele Menschen inzwischen Alltag. Doch ob die menschgemachte Lichtverschmutzung auch Auswirkungen auf den Verlauf der Schwangerschaft haben kann, war bisher nicht bekannt. Forscher*innen um Prof. Laura Argys – von der University of Colorado Denver, der Lehigh University und dem Lafayette College – fanden Hinweise auf ein verringertes Geburtsgewicht und eine verkürzte Schwangerschaftsdauer.
    Die Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt nahm im Beobachtungszeitraum, entsprechend des Skyglow, um bis zu 12,8 % zu. http://ftp.iza.org/dp11703.pdf

    Eine normale Schwangerschaft dauert etwa 40 Wochen. Kinder, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, bezeichnet man als „Frühchen“. Dank intensivmedizinischer Betreuung ist deren Überlebenswahrscheinlichkeit in den vergangenen Jahren erfreulicherweise deutlich gestiegen.
    https://www.dw.com/de/fr%C3%BChchen-wenn-das-leben-zu-schnell-beginnt/a-48983568
    Allerdings kann es insbesondere bei Frühgeburten zu entwicklungsbedingten Komplikationen kommen. Beispielsweise ist die Infektanfälligkeit durch ein noch nicht vollständig ausgebildetes Immunsystem erhöht. Weiterhin können ernste Atembeschwerden auftreten, da ein, die Lungenbläschen umgebender Schutzfilm erst in der 37. Schwangerschaftswoche von den Lungenzellen produziert wird, sodass dessen Produktion durch Kortisongaben medikamentös angeregt werden muss. Daneben sind auch Entzündungen, Blutungen, Unterzuckerung, Sehbeeinträchtigungen oder neurologische Entwicklungsstörungen mögliche Folgen einer verfrühten Geburt.
    https://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/geburt/geburtsvorbereitung/fruehgeburt

    Somit unterstreicht die US-Studie die Notwendigkeit einer am gesundheitlichen Nutzen orientierten Beleuchtungsplanung.

  • Kunstlicht-Betroffener erhält künftig Wegeassistenz

    Um Stürze, Zusammenstöße oder kunstlichtbedingte körperliche Überreaktionen zu vermeiden, sind Kunstlicht-Betroffene mitunter auf Hilfe angewiesen. Einem unserer Mitglieder wurde nun die Wegeassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX Teil 2 Kapitel 6 behördlich zuerkannt.
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html#BJNR323410016BJNG002401000

    Die Wegeassistenz soll künftig Freunde und Familie des Betroffenen – etwa bei Arztbesuchen, Klinikaufenthalten, Einkäufen oder Behördengängen – entlasten. Auch für die Ausübung des Ehrenamtes erforderliche Wegstrecken lassen sich in Begleitung einer Assistenzfachkraft für den Betroffenen nun sicher zurücklegen. Sein Alltag wird somit wieder besser planbar. Denn bisher musste er die zuvor bereits entsprechend des Sonnenstandes abgestimmten Termine kurzfristig absagen, wenn es zur vereinbarten Zeit bewölkt oder regnerisch war. Dann reichte das Sonnenlicht nicht mehr aus, die ihm unterwegs begegnende Problembeleuchtung durch die verträgliche, natürliche Leuchtkraft zu überstrahlen.

    >> Grund der Antragstellung war, künftig Unterstützung in Situationen zu erhalten, in denen ich Sehaufgaben nicht mehr selbstständig oder nicht ohne Augen- und Kopfschmerzen, vegetative Störungen sowie ein Unfall- und Verletzungsrisiko realisieren kann. <<

    Als Hilfeleistung wird dem Betroffenen ein Kontingent von pauschal 360 Assistenzstunden im Jahr zur Verfügung gestellt, da sich tageszeit-, jahreszeit- sowie witterungsbedingt – entsprechend dem Sonnenstand sowie der zu erwartenden Beleuchtungsstärke (lux) des Sonnenlichts – ein individueller Hilfebedarf ergibt.

    Nun steht für den Betroffenen die Zuerkennung einer Wegassistenz zur Beruflichen Teilhabe an, um den künftigen beruflichen Tätigkeitsort sicher zu erreichen und auch sicher wieder zurück nach Hause zu gelangen.

  • TV-Beitrag: Giftiges Licht – Die dunkle Seite der Energiesparlampe

    ZDFzoom / Abspielzeit: 29 min

    Dieser Beitrag wurde bereits am 04. September 2012 ausgestrahlt. Die darin getätigten Aussagen sind jedoch nach wie vor aktuell. Denn noch immer sind quecksilberhaltige Leuchtstofflampen, zu denen die Energiesparlampe zählt, vielerorts im Einsatz. So etwa an unterschiedlichsten Tätigkeitsorten, in Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen, Bildungseinrichtungen, Ladengeschäften, Arztpraxen und Kliniken sowie in Privaträumen und öffentlichen Gebäuden.

    Zwar beträgt der maximal zulässige Quecksilbergehalt für Energiesparlampen indes nurmehr 2,5 mg je Lampe, doch ist auch diese Menge bei Bruch des Leuchtmittels problematisch. Insbesondere, wenn statt festem Amalgam – wie es auch dermatologisch eingesetzt wird – flüssiges Quecksilber zur Herstellung verwendet wurde.

    Wenn nicht bereits während der Nutzungsphase, so doch spätestens bei der Entsorgung, können das nervenschädigende Quecksilber sowie weitere in der Lampe enthaltene Chemikalien austreten. Bei der Entsorgung über Sammelstellen in Supermärkten, Baumärkten oder auf dem Wertstoffhof sind zudem Vermischungen mit Problemstoffen anderer Leuchtmittel, wie etwa Arsenidverbindungen aus LED-Lampen möglich.

    Der Sachverständige für Umweltanalytik Wolfgang Maes fasst die Ergebnisse seines Energiesparlampen-Tests so zusammen:

    >> Das Ding gehört in keine Fassung, sondern auf den
    Sondermüll! <<

    Einleitungstext zur Sendung:

    >> Ab September 2012 wird die letzte Glühbirne aus den Ladenregalen verschwunden sein. So hat es die Europäische Kommission beschlossen und damit den Umsatz der Energiesparlampen-Hersteller immens angekurbelt.

    Doch die als Öko-Birne gepriesene Energiesparlampe ist alles andere als ökologisch wertvoll. „ZDFzoom“-Autorin Alexandra Pfeil fand heraus, dass die Spar-Lampe in unserem Wohnzimmer zu ernsthaften Gesundheitsschäden führen kann. Fällt die Lampe herunter und geht kaputt, wird hochgiftiges Quecksilber freigesetzt, das über die Atemwege ins Gehirn gelangt. „Jedes bisschen Quecksilber macht ein bisschen dümmer“, weiß Chemiker Gary Zörner und rät entschieden davon ab, sich Energiesparlampen in die Wohnung zu hängen.

    Doch auch im normalen Betrieb belastet die Lampe die Gesundheit durch flimmerndes Licht und elektromagnetische Strahlung. Die vermeintlich umweltschonende Spar-Birne gibt sogar giftige und krebserregende Stoffe ab.

    Der europäische Markt wird von Energiesparlampen aus China überschwemmt. In dort ansässigen Fabriken kam es jedoch bereits zu beunruhigenden Quecksilbervergiftungen bei Arbeitern. Kann es sein, dass sich Menschen bei der Arbeit vergiften, weil sie für europäische Hersteller ein angeblich ökologisches Produkt herstellen? „ZDFzoom“-Autorin Alexandra Pfeil geht dem ungeheuerlichen Verdacht nach und macht eine erschreckende Entdeckung. <<

    https://www.youtube.com/watch?v=2rYJcg4W6Fc

  • EU-Petition: Wiedereinführung von Nahinfrarotem Licht

    Petition Nr. 0447/2020

    Auf Grundlage unserer Anfrage vom 10.04.2020, zur Wiedereinführung von Nahinfrarotem Licht in künstliche Lichtumgebungen, ist nun ein Petitionsverfahren eröffnet worden.

    Unser diesbezügliches Anliegen haben wir im Blog-Beitrag „Ohne ROT im Licht geht es scheinbar nicht?!“ veröffentlicht.

    Die Petition wurde wie folgt zusammengefasst:

    >> Der Petent fordert das Parlament dazu auf, bei der Planung von Beleuchtung gesundheitspolitische Überlegungen zu berücksichtigen und die Verwendung von Nahinfrarotlichtquellen in der Umgebung zu unterstützen. In der Petition erläutert der Petent die positive Wirkung von Nahinfrarotbeleuchtung auf die Gesundheit, die negative Effekte von LED-, OLED- und HEVL-Beleuchtung (TV, Mobiltelefone, LEDBirnen usw.) ausgleichen könne.<<

    https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0447%252F2020/html/Petition-No-0447%252F2020-by-M.B-%2528German%2529%252C-on-behalf-of-Selbsthilfegruppe-Lichtgesundheit%252C-on-installing-near-infrared-light-in-the-environment

    Korrekturanfrage

    Da der Kurztitel, wie auch die Zusammenfassung durch die zuständige Stelle fehlerhaft bzw. missverständlich formuliert sind, baten wir um zeitnahe Korrektur. Hierzu wandten wir uns schriftlich an das Europe Direct Kontaktzentrum sowie an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, von der wir über alle Maßnahmen im Zusammenhang mit unserer Petition auf dem Laufenden gehalten werden.

    Wir führten erneut aus, dass unser Anliegen die Wiedereinführung von nahinfraroten Kunstlichtquellen in künstlichen Lichtumgebungen, entsprechend gesundheitlicher Erwägungen, ist. Erklärend fügten wir an, dass sich künstliche Lichtumgebungen vornehmlich in Innenräumen von Gebäuden oder Fahrzeugen finden und zudem kommunale Beleuchtungsaufgaben betreffs Öffentlicher Verkehrs- und Gehwege zu berücksichtigen seien.

    Eine Korrektur ist indes noch immer nicht erfolgt (Stand 05.11.2021).

  • LED-Fahrradbeleuchtung – Bloßes Ärgernis oder Unfallrisiko?

    Uns erreichen vermehrt Schilderungen, in denen die inzwischen weit verbreitete LED-Fahrradbeleuchtung beanstandet wird.

    Einerseits beeinträchtigt diese Beleuchtung das persönliche Wohlbefinden der Betroffenen durch Blendung und Lichtflimmern. Andererseits wird auch auf die Gefahr von Stürzen und Zusammenstößen im Zusammenhang mit einem kurzzeitigen Orientierungsverlust verwiesen.

    Unsere diesbezügliche Bitte an die verantwortlichen Fachstellen, um Prüfung der Zulassungsanforderungen an Fahrradbeleuchtungen, wurde abgewiesen. Begründend hies es hierzu, dass jede*r Fahrzeugführende für die Funktionsfähigkeit und korrekte Installation der Fahrzeugbeleuchtung selbst verantwortlich sei. Im Falle der Beeinträchtigung anderer durch unrichtige Anbringung ist jeweils Anzeige zu erstatten.
    Diese Position ist selbstverständlich nicht akzeptabel. Folglich haben wir uns mit unserem Anliegen an das Europäische Parlament gewandt. Die Entscheidung über die Annahme durch den Petitionsausschuss ist ausstehend.

    Blendung

    Meist ist das Vorderlicht der Fahrräder zu hoch eingestellt und trifft, statt auf die Straße, direkt in die Gesichter entgegenkommender Verkehrsteilnehmer*innen und Passant*innen.
    Die dabei auftretende Blendwirkung wird bei LED-Frontbeleuchtung durch den gerichteten Lichtstrahl mit hoher optischer Leistungsdichte zusätzlich verstärkt.
    Dies kann zu einer sekunden- bis minutenlangen Einschränkung des Sehens im zentralen Gesichtsfeld führen. Zudem wird seitens der Betroffenen ein Zusammenhang zwischen Blendung und auftretender Augenschmerzen sowie Migräne beobachtet.

    Lichtflimmern

    Die modernen Nabendynamos erzeugen einen Wechselstrom mit niedrigerer Frequenz als dies bei den früher üblichen höher drehenden Seitenläufern der Fall war. Da LEDs verzögerungsfrei auf Spannungsänderungen reagieren, kommt es somit vermehrt zu ausgeprägtem Lichtflimmern.
    Das ist insbesondere bei niedrigen Geschwindigkeiten regelmäßig beobachtbar – etwa beim Schieben des Fahrrades wie auch beim Anfahren oder bei gemächlichem Fahren.
    Dieser stroboskopische Effekt bewegt sich in einem für Menschen mit Epilepsieneigung problematischen Bereich. Doch auch höhere Flimmerfrequenzen können das Nervensystem belasten sowie unscharfes Sehen und Orientierungsschwierigkeiten hervorrufen. Folglich kann eine Einschätzbarkeit von Entfernungen zu anderen Verkehrsteilnehmer*innen und Passant*innen, einschließlich deren Fortbewegungsgeschwindigkeiten, aufgrund von Lichtflimmern bedeutend erschwert sein.